Vollstreckungsdienst zieht erfolgreiche Bilanz


Symbolfoto: Nick Wenkel
Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Schöningen. Seit dem Juli 2017 liegt der aktive Vollstreckungsdienst wieder bei der Stadt Schöningen. Die Aufgabe wurde vom Landkreis Helmstedt zurückgeholt. Die jährliche Bilanz der Stadtverwaltung kann sich sehen lassen. So wurde beispielsweise im Jahr 2018 durch den bis Juni 2019 in Teilzeit befristet eingestellten Mitarbeiter ein sechsstelliger Betrag eingeholt. Das berichtet die Stadt Schöningen in einer Pressemitteilung.


Grundlage dieser Summe seienmehr als 550 Fälle gewesen. Bürgermeister Henry Bäsecke sieht die Entscheidung der Umstellung der Vollstreckungen auf einen eigenen Vollstreckungsaußendienst bestätigt: „Das hat viele Vorteile für die Stadt. Der Erfolg und die geringeren Kosten bestätigen dieses Konzept. In diesem Zusammenhang möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit bei allen Bundes und Landesbehörden bedanken“, so Bäsecke weiter.

Zur Anwendung kommen alle Vollstreckungsmöglichkeiten, die laut dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) zur Verfügung stehen. Die Vollstreckungsstelle der Stadtkasse Schöningen ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen offene Geldforderungen der Stadt Schöningen weitestgehend eigenständig zwangsweise beizutreiben. Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie dem Außendienst (Vollstreckungsbeamte), der mit einem Gerichtsvollzieher vergleichbar ist.


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