Helmstedt. Die besinnliche Zeit ist vorbei und das geschmückte Gewächs fliegt nach und nach aus den Wohnzimmern des Landkreises. Wer seinen Weihnachtsbaum nicht selber verheizt, kann ihn vom 14. bis 18. Januar durch den Landkreis entsorgen lassen.
Die Abfuhrtermine sowie die entsprechenden Sammelplätze in den einzelnen Ortschaften finden Sie hier. Die Weihnachtsbäume können an den benannten Sammelplätzen zur Abfuhr abgelegt werden. Der Landkreis bittet darum, die Bäume erst kurz vor dem Abfuhrtermin abzulegen und nur die angegebenen Sammelplätze zu benutzen. Die Ablagerung der Bäume an anderen als den angegebenen Sammelplätzen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bäume müssen abgeschmückt werden.
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