Winterdienst und Räumpflicht: Stadt Helmstedt kündigt verstärkte Kontrollen an

Bei Nichteinhaltung droht eine Geldbuße.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Mit Blick auf die vorherrschenden und bevorstehenden Witterungsverhältnisse erinnert die Stadt Helmstedt an die Schneeräumpflicht. Sie weist darauf hin, dass Eigentümer von Grundstücken und denen gleichgestellte Personen die anliegenden Straßen und Wege in der Zeit von 8 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) bis 20 Uhr schnee- und eisfrei zu halten haben. Um Gefahren, die Schnee und Eis mit sich bringen vorzubeugen, will die Stadt die Räumpflicht in nächster Zeit verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Dies teilt die Stadt Helmstedt in einer Pressemitteilung mit.



„Über Nacht auftretender Schneefall muss bereits zu Beginn der genannten Räumzeit beseitigt sein. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Chemikalien und Asche ist nicht gestattet. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei eisbildendem Regen zulässig“, erläutert der für Sicherheit und Ordnung zuständige Fachbereichsleiter Frank Kemmer.

Gehwege seien stets auf einer Breite von 1,20 Meter freizuhalten. Bei Radwegen seien 0,80 Meter ausreichend. Gemeinsame Geh- und Radwege seien bis zu 2 Meter von Schnee und Eis zu befreien. Seien Gehwege nicht vorhanden, sei am Seitenraum beziehungsweise am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1,20 Meter breiter Weg freizuhalten.

Eis und Schnee dürften nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Geh- und Radwegen gefährden oder über das notwendige Maß hinaus behindern. Gleiches gelte für Fußgängerzonen, wo von den Anliegern 2 Meter breite Streifen ab der Grundstücksgrenze von Schnee und Eis freizuhalten seien.

Auch manche Straßen betroffen


In diesem Zusammenhang weise die Stadt Helmstedt darauf hin, dass für bestimmte Straßen im Stadtgebiet und den Ortsteilen die vollständige Reinigung beziehungsweise Räumung der Straße – dazu gehören auch die Gehwege – übertragen wurden. Diese Eigentümer hätten ihrer Reinigungsverpflichtung (Räumpflicht) insofern nachzukommen, dass eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte (die gegenüberliegenden Eigentümer entsprechend) durchzuführen sei, sodass eine vollständige Straßenreinigung gewährleistet sei.

Auf der Homepage der Stadt Helmstedt www.stadt-helmstedt.de sind die entsprechenden Vorschriften aufgeführt und könnten bei Bedarf noch einmal nachgelesen werden.