Wissenswertes über die Sperrmüllabfuhr


Symbolbild. Foto: Privat
Symbolbild. Foto: Privat | Foto: privat

Helmstedt. Was bei einer Sperrmüllabfuhr zu beachten ist und welche Abfälle dabei berücksichtigt werden, kann dem Abfall-ABC sowie dem Infoblatt zur Sperrmüllsammlung entnommen werden, gibt der Landkreis Helmstedt bekannt.


Kurz gesagt: Sperrmüll müsse zum einen zu groß für die Restabfalltonne sein und zum anderen zum sogenannten beweglichen Hausinventar gehören. Die Gegenstände sollten vor der Abholung nicht unnötig zerkleinert werden. Dies erschwere und verzögere den Ablauf der Sperrmüllabfuhr. Die Schüttung des Sperrmüllfahrzeuges hat eine Öffnung von circa zwei mal einen Meter. Erst wenn dieses Maß oder das Höchstgewicht von 75 Kilogramm überschritten wird, sollten Sperrmüllgegenstände zerlegt werden. Sperrmüll sei so zu stapeln oder zu ordnen, dass ein zügiges Verladen möglich ist. Es wird darum gebeten, nur zum Sperrmüll gehörende Gegenstände bereit zu stellen; sonstiger kleinteiliger Restmüll, Müllsäcke, und weiteres gehörten nicht dazu. Sortierarbeiten gehörten nicht zu den Aufgaben der Müllwerker. Umfangreiche Beistellungen, insbesondere Haufenbildung aus Sperrmüll und anderem Müll würden gegebenenfalls zur Ablehnung der Sperrmüllabholung führen. Sperrmüll werde ausschließlich im öffentlichen Straßenraum abgefahren. Von Privatgrundstücken erfolge keine Abfuhr. Bei einer Sperrmüllabfuhr könnten sämtliche häuslichen Elektrogeräte mit entsorgt werden. Die Elektrogeräte bitte getrennt vom übrigen Sperrmüll aufstellen.
Eine Sperrmüllabfuhr könne jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt zweimal pro Jahr mit jeweils bis zu fünf Kubikmeter beantragen. Die Anmeldung ist über das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises (www.helmstedt.de) oder über die sogenannten Sperrmülldoppelkarten möglich. Es bestehe aber auch die Möglichkeit Sperrmüll per E-Mail unter der Adresse "abfallberatung@landkreis-helmstedt.de" anzumelden. Die Sperrmülldoppelkarten und das Abfall-ABC sei in allen Gebäuden der Kreisverwaltung sowie in den Rathäusern der Städte und Gemeinden zu finden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351/121- 2517 oder unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

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