Hannover/Glentorf: Die Helmstedter CDU-Landtagsabgeordnete Veronika Bode MdL hat eine Kleine Anfrage zur „Richtlinie Wolf: Gewährung der Billigkeitsleistung ohne vorherige amtliche Rissprotokollierung eines bei einem Wolfsangriff verletzten Tieres" an die niedersächsische Landesregierung gestellt. Darüber informiert sie nun in einer Pressemitteilung.
Hintergrund sei ein Besuch bei Pferdetierhaltern in Glentorf am 11. August gemeinsam mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Alexander Jordan MdB. Seit kurzer Zeit, so hätten die Anwesenden den politischen Vertretern berichtet, sei ein Wolfsrudel um Glentorf gesichtet worden. Aus Angst vor Rissen würden die Pferde jeden Abend in den Stall gebracht sowie eine Nachtwache aufgestellt. Dies habe auch zur Folge, dass der Heuvorrat für den Winter bereits jetzt aufgebraucht sei, da die Tiere nicht auf den Wiesen weiden könnten. „Die Sorge und Angst der Pferdeliebhaberinnen und -liebhaber ist deutlich zu spüren. Besonders ärgerlich ist - wie uns berichtet wurde - wenn es zu Angriffen kommt, dass Wunden von verletzten Tieren theoretisch nicht versorgt werden dürfen, bis ein Prüfer/eine Prüferin der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder eine andere vom Umweltministerium bestimmte Person den Riss protokolliert hat, damit von Seiten des Landes Niedersachsen eine Billigkeitsleistung gewährt werden kann", berichtet Veronika Bode. Bis eine solche Person vor Ort sei, dauere es oft viel zu lange.
Das wollte die Abgeordnete in der Anfrage wissen
Daher wolle die Landtagsabgeordnete in ihrer Kleinen Anfrage von der Landesregierung unter anderem wissen, wie sich die Tierhalter verhalten müssen, wenn bei einem Wolfsangriff das betroffene Tier so schwer verletzt ist, dass die tierärztliche Versorgung Vorrang vor der Rissprotokollierung hat und ob in diesem Fall die Gewährung der Billigkeitsleistung ausgeschlossen ist. Sie frage weiterhin – sollte die Landesregierung die Entschädigungszahlung in diesem genannten Fall ausschließen – ob Rot-Grün plant, diese eventuelle Regelungslücke zu schließen. Die Landesregierung habe nun vier Wochen Zeit, die Anfrage von Veronika Bode schriftlich zu beantworten.