Lehre. Vor einem Jahr hat der Landkreis eine Satzung erlassen, mit der alle Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den kreisangehörigen Kommunen auferlegt werden. Mit den dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln kommt man in Lehre nicht aus. Stimmt der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung zu, plant die Verwaltung rechtliche Schritte.
Man wolle einen Normenkontrollantrag stellen, um die Frage zu klären, ob die Satzung aus dem vergangene Jahr überhaupt wirksam geworden sei. Strittig sei insbesondere die Frage, ob die festgelegten Pauschalen auskömmlich sind beziehungsweise wenn sie es nicht sind, in wie weit dann die herangezogenen Gebietskörperschaften gegenüber dem Landkreis eine Vollkostenerstattung verlangen können, vor dem Hintergrund, dass der Landkreis eine ihm obliegende Aufgabe auf die kreisangehörigen Kommunen überträgt und dann die Kosten zu nicht unwesentlichen Teilen ungedeckt bleiben.
Fast 200.000 Euro fehlen
Derzeit ist eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro je Aufnahmefall festgelegt. Bei durchschnittlich zirka 193 Asylbewerbern und Kosten von insgesamt 1.100.696,12 Euro würde sich in Lehre nach Abzug der Erstattungen in Höhe von 905.317,69 Euro ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von 195.378,43 Euro für das Haushaltsjahr 2017 ergeben.
"Der Landkreis plant in seinem Haushalt für das Jahr 2018 in diesem Bereich mit einem Überschuss von über vier Millionen Euro. Allein vor diesem Hintergrund ist das Verhalten des Landkreises kaum nachvollziehbar und bedarf einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung", so die Begründung des Antrags.
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