Helmstedter wegen sexueller Belästigung verurteilt

von Christoph Böttcher


Vor dem Amtsgericht Wolfsburg musste sich ein Helmstedter rechtfertigen. Foto: Magdalena Sydow
Vor dem Amtsgericht Wolfsburg musste sich ein Helmstedter rechtfertigen. Foto: Magdalena Sydow | Foto: Archiv

Wolfsburg. Ein 54-jähriger Helmstedter wurde vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung eines Mädchens verurteilt. Er hat der damals elfjährigen im Oktober letzten Jahres im Badeland an den Hintern gefasst. Da er die Schuld einräumte und deutlich machte, dass er selbst von seinem Verhalten schockiert war, wurde das Mindeststrafmaß angewandt.


Die Haftstrafe von sechs Monaten wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Sollte er sich innerhalb dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen, wird die Haftstrafe durchgesetzt. Zudem muss er 1.000 Euro an den Dialogverein in Wolfsburg zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Mann mit sexuellem Interesse agierte und dies im Nachhinein auch einsah. Sie empfahl ihm jedoch, sich zukünftig von Bädern fernzuhalten und sich Beratung zu suchen, wobei sie ihm das nicht auferlegen könne. Im Badeland hat er allerdings Hausverbot.

Am 30. Oktober 2016 war der Helmstedter in der Sauna des Badelandes und ging zwischenzwei Saunagängen in den Schwimmbereich. Dort bemerkte er das elfjährige Mädchen, das mit einer Meerjungfrauenflosse bekleidet war. Da man dies nicht oft sehe, so der Angeklagte, sei sie ihm aufgefallen. In der Verhandlung beschrieb er sie auch als schön, was die Richterin als Warnsignal ansah. Der Angeklagte hat sie dann, als sie neben ihm im Becken saß und seine Hilfe beim Anziehen abgelehnt hat, aus "Schabernack ins Gesäß gezwickt." Dabei erschrak das Mädchen undauch der Helmstedter erschrak ob seines Verhaltens.

"Sowas darf nie wieder passieren!"


Ein zweiter Tatvorwurf, die kleine Schwester der Elfjährigen betreffend, wurde eingestellt. Dabei soll der Angeklagte das Mädchen im Strömungskanal hochgenommen und sie dabei an die Brust gefasst haben. Da er diesen Tatvorwurf bestritt und die Kinder durch Zeugenaussagen nicht weiter belastet werden sollten, entschied das Gericht, lediglich den ersten Tatbestand zu verhandeln. In der Urteilsbegründung wandte sich die Richterin noch mit den Worten an den Helmstedter: "Sowas darf nie wieder passieren!"


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