Region. Im Herbst sorgen Regen und feuchte Fahrbahnen für schwierige Straßenverhältnisse. Doch ab wann ist eine Straße nass und das Tempolimit mit dem Zusatzschild „bei Nässe“ gilt? Der ADAC erklärt, worauf Autofahrer achten müssen.
Wer im Herbst unterwegs ist, muss sich häufig auf wechselnde Straßenverhältnisse einstellen. Besonders bei Regen kann es auf Straßen schnell rutschig werden. Steht am Straßenrand ein Tempolimit mit dem Zusatzschild „bei Nässe“, stellt sich jedoch die Frage: Ab wann gilt die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung eigentlich? Der ADAC hat erläutert, wann eine Fahrbahn rechtlich als nass gilt und welche Folgen bei einem Verstoß drohen können.
Ein dünner Wasserfilm reicht aus
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt eine Fahrbahn als nass, wenn sich auf ihrer gesamten Oberfläche ein sichtbarer Wasserfilm gebildet hat. Dieser kann auch sehr dünn sein. Einzelne Pfützen oder eine lediglich feuchte Straße reichen dagegen nicht aus, wie der ADAC erklärt.
Ein Hinweis auf eine tatsächlich nasse Fahrbahn kann die sogenannte Sprühfahne sein, die vorausfahrende Fahrzeuge hinter sich herziehen. Wird deutlich Wasser von den Reifen aufgewirbelt, spricht das laut ADAC für eine entsprechend nasse Fahrbahn.
Gerade im Herbst kann die Einschätzung schwierig sein: Nach einem Regenschauer trocknet die Fahrbahn nicht überall gleich schnell ab. Schatten und niedrige Temperaturen können dafür sorgen, dass Straßen länger feucht bleiben.
Bei Unsicherheit lieber langsamer fahren
Auch wenn eine feuchte Fahrbahn nicht automatisch das ausgeschilderte Tempolimit „bei Nässe“ auslöst, sollten Autofahrer die Gefahren nicht unterschätzen. Der ADAC weist darauf hin, dass bei Nässe das Risiko für Aquaplaning steigt und sich die Bremswege verlängern können. Nasses Herbstlaub kann die Haftung der Reifen zusätzlich beeinträchtigen.
Der Automobilclub rät deshalb dazu, die Geschwindigkeit an die jeweiligen Straßen- und Wetterverhältnisse anzupassen. Wer unsicher ist, ob die Fahrbahn bereits als nass im rechtlichen Sinne gilt, sollte im Zweifel vorsichtiger fahren.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Auch zu möglichen Konsequenzen bei einer Missachtung des Tempolimits äußert sich der ADAC. Wer beispielsweise auf einer Landstraße mit einem ausgeschilderten Tempolimit von 80 km/h bei Nässe trotz entsprechender Fahrbahnbedingungen mit 100 km/h unterwegs ist, muss demnach mit einem Bußgeld von 60 Euro zuzüglich Verfahrenskosten rechnen.
Kommt es wegen nicht angepasster Geschwindigkeit zu einem Unfall, können außerdem haftungsrechtliche Folgen entstehen. Der ADAC betont daher, dass Autofahrer ihre Fahrweise nicht allein an den ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten, sondern auch an den tatsächlichen Straßenverhältnissen ausrichten sollten.
Besonders im Herbst gilt deshalb: Lieber rechtzeitig vom Gas gehen, ausreichend Abstand halten und mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen rechnen. Denn auch wenn eine Fahrbahn rechtlich noch nicht als „nass“ gilt, kann sie bereits gefährlich glatt sein.

