Niedersachsen. In ihrer Sitzung am Dienstag hat die Niedersächsische Landesregierung eine erneute Bundesratsinitiative für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben beschlossen. Das gibt sie in einer Pressemitteilung bekannt. Der Gesetzesentwurf zur verfolgt das Ziel, dass Erben erleichtert Auskünfte über mögliche Konten und Depots von Erblassern erhalten. Hierfür soll ein öffentliches Register eingeführt werden.
Durch die Digitalisierung im Bankengewerbe werde die Problematik noch verschärft. Von den rund 108 Millionen Girokonten wurden bereits in 2019 etwa 70 Prozent online geführt. Inzwischen dürften es deutlich mehr sein. Hinterlässt ein Verstorbener keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so ist es für Erben schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein steht das Bankgeheimnis entgegen.
Der Entwurf knüpft an das erst 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Wird in diesem automatisierten Verfahren den zur Anfrage Verpflichteten vom Bundeszentralamt für Steuern ein sogenannter Nullwert zurückgemeldet, so sind auch Sterbefälle davon umfasst, ohne dass dieses offengelegt wird. Künftig sollen die gespeicherten persönlichen Daten zum Verstorbenen und der Name des Kreditinstituts gleichzeitig auch an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden. Dieses soll mit den Daten künftig ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet führen, in dem alle für die weitere Geltendmachung von Vermögensansprüchen vorhandenen Informationen drinstehen. Ein Datenstöbern werde durch ein automatisiertes Abrufverfahren nach Registrierung für klar definierte Interessenten deutlich erschwert.
Zwei bis neun Milliarden Euro liegen herum
Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu neun Milliarden Euro. Niedersachsen hatte bereits im Juni 2020 eine Gesetzesinitiative gestartet. Die Finanzministerkonferenz hatte daraufhin am 24. September 2020 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf politischer Ebene unter der Federführung des Landes Niedersachsen beschlossen, an der auch Justizressorts beteiligt waren. Das Ergebnis ist der vorliegende überarbeitete Gesetzesantrag.
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