Salzgitter. In einer Salzgitter-Gruppe auf Facebook wurde vergangene Woche ein Post geteilt, in dem der Brief eines Zweitklässlers der Grundschule St. Michael in Lebenstedt zu sehen ist. Darin befürchtet der Junge, dass seine Klasse zum Sommer aufgelöst wird, weil diese zu wenige Schüler hat. Verbunden ist der Post mit dem Aufruf, dass man sein Kind an der Schule anmelden solle. regionalHeute.de wollte wissen, was an der Sache dran ist und fragte nach.
"Meine weltbeste Klasse mit meinem Lieblingslehrer soll im Sommer aufgelöst werden", heißt es in dem Brief des Jungen. Und weiter: "Das passiert nicht, wenn noch sechs Kinder zu uns kommen. Meldet euch bei der Schule!" Im Begleittext des Posts heißt es: "Ab jetzt gibt es freie Plätze in der katholischen Grundschule St. Michael für Jahrgang 2 und ab Sommer für Jahrgang 3. Die Konfession spielt keine Rolle."
Schule äußert sich nicht
regionalHeute.de wandte sich zunächst an die Schule selbst. Droht wirklich die Auflösung einer Klasse zum Sommer? Ist der Post in irgendeiner Form mit der Schulleitung abgesprochen? Wie bewertet die Schule dieses Vorgehen? Und: Spielt die Konfession an einer katholischen Schule wirklich keine Rolle? Seitens der Grundschule St. Michael äußert man sich zu der Sache allerdings nicht. "Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Pressestelle der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung", schreibt Schulleiter Johannes Nührig.
Dort missbilligt man diese Form der „Schulwerbung“ sehr deutlich. "Der von Ihnen benannte Post ist in keiner Form mit der Schulleitung oder dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig abgesprochen", betont Pressesprecherin Bianca Trogisch. Jeder Zugang an eine Schule bedeute zwangsweise einen Abgang von einer anderen Schule. "Wir möchten betonen, dass unsere Grundschulen alle eine sehr gute pädagogische Arbeit leisten", so Trogisch.
Klassenteiler ist vorgegeben
Zum konkreten Fall heißt es seitens der RLSB-Pressesprecherin zunächst allgemein: "Der Klassenbildungserlass gibt den sogenannten Klassenteiler vor. Dieser besagt, ab wie vielen Schülerinnen und Schülern eine weitere Klasse gebildet werden kann." Das bedeutet: Werden Klassen zum Beispiel durch Wegzug von Schülerinnen oder Schülern im laufenden Schuljahr kleiner und unterschreiten damit den Klassenteiler, haben diese Klassen einen Bestandsschutz bis Ende der zweiten beziehungsweise bis Ende der vierten Klasse.
Dies bedeute für den Fall der Grundschule St. Michael, dass beim Unterschreiten des Klassenteilers aus derzeit drei zweiten Klassen dann zwei dritte Klassen gebildet werden müssten. "Die Schulleitung der Grundschule St. Michael wird, sollte dieser Fall eintreten, bei der Aufteilung der Klassen selbstverständlich sehr sensibel vorgehen, Freundschaften und weitere soziale Aspekte, sowie eine größtmögliche Kontinuität die Lehrkräfte betreffend, im Blick haben", versichert Bianca Trogisch.
Prognosen liegen nicht vor
Die Prognosen zu den Schülerinnen- und Schülerzahlen lägen der Behörde zum derzeitigen Zeitpunkt für das kommende Schuljahr noch nicht vor, so dass man keine verlässliche Auskunft darüber geben könne, wie viele Schülerinnen und Schüler im kommenden Schuljahr die dritte Klasse der Grundschule St. Michael besuchen werden.
Zum Stichtag der aktuellen Schulstatistik (15. August 2024) besuchten insgesamt 214 Schülerinnen und Schüler die Grundschule St. Michael, verteilt auf zwölf Klassen. Etwas mehr als 72 Prozent von ihnen sind katholisch. Dies ist wichtig, denn dass die Konfession bei Neuaufnahmen generell keine Rolle spiele, kann so nicht bestätigt werden. "Gemäß Niedersächsischem Schulgesetz können Schülerinnen und Schüler, die nicht katholisch sind, aufgenommen werden, soweit dadurch der Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl 30 Prozent nicht überschreitet", stellt Trogisch klar.