Hoffnung für die Brauchtumspflege: Osterfeuer können nachgeholt werden

Ein entsprechender Erlass wurde von der Landesregierung an die Kommunen versendet.

Gibt es doch noch ein paar Brauchtumsfeuer in diesem Jahr? Archivbild
Gibt es doch noch ein paar Brauchtumsfeuer in diesem Jahr? Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Hannover. So wie es aussieht, müssen alle geplanten Osterfeuer in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise ausfallen. Doch es gibt Hoffnung für die Fans der Brauchtumspflege. Die Feuer sollen nachgeholt werden können. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in einer Pressemitteilung mit.


„Da mit Blick auf die strengen Beschränkungen Menschenansammlungen mit mehr als zwei Personen derzeit verboten sind, müssen die traditionell geplanten Osterfeuer-Termine landesweit ausfallen", erklärt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, der offenbar davon ausgeht, dass das verhängte Kontaktverbot verlängert wird.

Ein entsprechender Erlass wurde an die Kommunen versendet


Die Landesregierung möchte den Niedersachsen die Brauchtumspflege trotzdem ermöglichen - zu einem späteren Zeitpunkt. Minister Lies: „Osterfeuer können nach der Corona-Krise abgebrannt werden, wenn die aktuellen Beschränkungen nicht mehr gibt." Einen entsprechenden Erlass haben das Umweltministerium sowie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am heutigen Mittwoch an die Landkreise und die Region Hannover, die kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte verschickt. „Das ist eine einmalige Geschichte", so Lies, „daher sei möglichen kritischen Stimmen schon jetzt gesagt: Nach Ostern werden keine Abfälle illegal entsorgt. Ziel ist und bleibt die Brauchtumspflege und nicht das Verbrennen von Abfällen."

Anlieferungen weiterer Brennmaterialien zu bereits bestehenden Osterfeuerplätzen seien ab sofort nur noch zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin für das Abbrennen des Osterfeuers gestattet. Pro Gemeinde sei dann ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abrennen des Brauchtumsfeuers festzulegen. Dieser sei von der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Landkreis beziehungsweise der Region abzustimmen.


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