Braunschweig. Das Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig bezüglich der sogenannten "Homejackings" in der Region ist jetzt rechtskräftig. Die Revision der beiden Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 3. Mai 2023 (6 StR 115/23) als unbegründet verworfen. Dies teilte das Landgericht am heutigen Montag mit.
Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Zeitraum vom 5. September 2021 bis zum 4. April 2022 in 15 Fällen an verschiedenen Orten in der Region (Wolfsburg, Lehre, Goslar und Helmstedt) sogenannte Homejacking-Taten gegangen zu haben. Dabei handelt es sich um Fahrzeugdiebstähle, die unter Verwendung von zuvor bei Wohnungseinbrüchen entwendeten Originalschlüsseln vollzogen werden.
Täter müssen jetzt lange Freiheitsstrafe antreten
Nach fünf Verhandlungstagen fällte die 1. Strafkammer am 21. November 2022 ihr Urteil. Der ältere Angeklagte wurde wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in 15 Fällen, davon in sieben Fällen im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der jüngere Angeklagte wurde wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in 12 Fällen, davon in fünf Fällen im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. In den übrigen Anklagepunkten wurden beide Angeklagten freigesprochen.
Die Revision gegen dieses Urteil blieb allerdings erfolglos, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist. Die Verurteilten müssen die ausgesprochenen Freiheitsstrafen antreten und für ihre begangenen Straftaten geradestehen.
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