Region. Pandemiebedingt findet Lernen zum Teil im Distanz-Unterricht statt. Doch nicht immer steht dafür die notwendige Ausrüstung zur Verfügung. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 trägt das Jobcenter jetzt für Schülerinnen und Schüler im SGB-II-Leistungsbezug die Kosten für zwingend benötigte Geräte. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen in einer Pressemitteilung.
Rückwirkend zum 1. Januar 2021: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hätten Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, Anspruch auf eine Kostenübernahme von digitalen Endgeräten wie Tablets, PCs oder Druckern, die fürs Homeschooling benötigt werden. Das Jobcenter sehe in der Anschaffung einen Mehrbedarf.
Anspruch hätten Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Das gelte auch für diejenigen, die eine Ausbildungsvergütung beziehen. Ein Mehrbedarf sei gegeben, wenn keine Ausleihmöglichkeit durch die Schule bestehe und die Kosten nicht durch Einsparmöglichkeiten von Betroffenen selbst übernommen werden könnten.
„Wenn Berechtigte einen formlosen Antrag beim Jobcenter stellen, bekommen sie bis zu 350 Euro pro Kind. In Einzelfällen wird der Mehrbedarf nach schulischen Vorgaben ermittelt“, erläutert Christine Scholz aus dem Beratungszentrum in Gifhorn. Für die Beantragung sei eine Bescheinigung der Schule nötig, die bestätigt, dass kein Gerät ausgeliehen werden könne.
Weitere Fragen zum Thema beantworten die Beraterinnen und Berater des SoVD. Sie helfen auch bei der Antragstellung.
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