Impf-Info-Brief des Landes erreicht nicht alle Über-80-Jährigen

Aus rechtlichen Gründen dürfen die Daten der Melderegister nicht verwendet werden. Die FDP fordert eine Gesetzesänderung. Das Land setzt auf die Unterstützung der Kommunen.

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Ab kommender Woche werden die Briefe versandt. Symbolbild
Ab kommender Woche werden die Briefe versandt. Symbolbild | Foto: Sina Rühland

Hannover. Ab der kommenden Woche will das Niedersächsische Sozialministerium mit einem persönlichen Anschreiben die impfberechtigten Personen der ersten Gruppe, die 80 Jahre und älter sind, über den Start und den Ablauf der Terminvergabe informieren. Das Schreiben wird an rund 210.000 Haushalte verschickt. Die Adressen stammen aus der Datenbank der Deutsche Post Direkt GmbH. Das Problem: Insgesamt leben in Niedersachsen rund 500.000 Menschen, die 80 Jahre und älter sind.


Auch wenn man davon ausgehen kann, dass es einige Haushalte gibt, in denen mehr als ein Berechtigter wohnt, so werden nicht alle durch das Schreiben der Landesregierung erreicht. Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung berichtet, könne der sogenannte Melderegisterdatenspiegel, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen gespeichert werden, nicht genutzt werden. Laut Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz dürfen die Daten durch einen privaten Versanddienstleister nicht verwendet werden. Das Land sei bei einer Aussendung in dieser Größenordnung aber auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen. Das Land greife daher auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück. Diese Daten seien unabhängig von den Melderegistern und vom Unternehmen selbst nach den Erfordernissen der DSGVO erhoben worden. Sie könnten daher für ein reines Informationsschreiben an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren zum Start der Terminvergabe genutzt werden.

Rechtliche Voraussetzungen im Schnellverfahren?


Kritik kommt von der FDP. "Es ist niemandem zu vermitteln, warum das Land nicht auf Meldedaten der Behörden zugreifen darf und stattdessen auf die unvollständigen Daten eines privaten Anbieters angewiesen sein soll", erklärt die Braunschweiger Landtagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Susanne Schütz. Die Landesregierung müsse sicherstellen, dass alle Impfberechtigten gleich behandelt werden und es keine Bevorzugung gebe. "Falls dem aktuell rechtliche Hindernisse im Weg stehen, sollten die rechtlichen Voraussetzungen dafür jetzt im Schnellverfahren geschaffen werden", so Schütz.

Weitergabe durch die Kommunen


Das Land setzt dagegen auf die Unterstützung der Kommunen. "Das Sozialministerium würde sich sehr freuen, wenn die Kommunen die Informationen zum Start der Terminvergabe in den Impfzentren zusätzlich lokal über eigene Anschreiben an alle bei ihnen lebenden über 80-Jährigen kommunizieren würden", heißt es in einer weiteren Pressemitteilung. Ein entsprechendes Angebot der kommunalen Spitzenverbände liege vor. Das Land wolle die Kosten für diese Versandaktionen übernehmen. Das Sozialministerium werde den kommunalen Spitzenverbänden dafür ein Musterschreiben zur Verfügung stellen. Vor Ort könne das Schreiben des Landes dann um Informationen über lokale Angebote wie beispielsweise Fahrdienste zu den Impfzentren für nicht mobile Impfberechtigte ergänzt werden.

Bei dem Anschreiben handele es sich nicht um die Zuweisung von oder die Einladung zu konkreten Impfterminen. Der Erhalt des Schreibens sei nicht Voraussetzung für eine Terminreservierung. Vielmehr gehe es darum, zusätzlich zur Veröffentlichung der im Schreiben enthaltenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung einen weiteren Informationsweg für die impfberechtigten Personen zu beschreiten.

Webseite geht Montag online


Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der älter ist als 80 Jahre oder aus anderen Gründen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Priorisierung bei der Impfung gehört, habe ab dem 28. Januar die Möglichkeit, einen Termin in einem der 50 Impfzentren zu erhalten, sofern vor Ort ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe. Die ersten Termine würden ab dem 28. Januar unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de vergeben. Diese Webseite werde am kommenden Montag zunächst mit allgemeinen Informationen zur Covid-Impfung online gehen, das Portal zur Terminvergabe öffnet dann am 28. Januar.


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