Region. Derzeit ist in den Impfzentren der Region zwar noch nicht all zu viel Betrieb, doch in den nächsten Wochen dürfte sich das ändern. Eine der Vorgaben lautet: Jeder der geimpft werden will, soll zu seinem Termin seinen Impfpass mitbringen. Doch was ist, wenn man seinen Impfpass nicht mehr wiederfindet oder dieser zum Beispiel bei einem Umzug verloren gegangen ist? regionalHeute.de fragte bei den Städten und Landkreisen in unserer Region nach, was in ihren Impfzentren passiert, wenn der zu Impfende beim Termin keinen Impfpass vorlegen kann.
"Im Impfzentrum wird dann eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung für die Hausärztin oder den Hausarzt ausgestellt. Dann kann die Impfung in den wiedergefundenen oder neuen Impfpass eingetragen werden. Daher ist es kein Problem, wenn der Impfpass gerade nicht gefunden wird oder verloren gegangen ist", erklärt Pressesprecher Andree Wilhelm für den Landkreis Wolfenbüttel. Ein neuer Impfpass könne im Vorfeld durch den Hausarzt oder die Hausärztin neu ausgestellt werden. Dafür sollten alle bisherigen Impfungen wieder dokumentiert werden. Auch hier helfe der Hausarzt oder die Hausärztin. Die Daten seien bei den impfenden Praxen für die Länge der gesetzlichen Dauer gespeichert und könnten nachgetragen werden. "In Zukunft wird der Impfpass auch als elektronische Leistung, als e-Impfpass, angeboten. Aktuell bieten einige Krankenkassen diese Leistung, auch als APP-Lösung, an", so Wilhelm abschließend.
Impfbescheinigung bei der Zweitimpfung wieder mitbringen
Ähnlich sieht die Sache in Braunschweig und Wolfsburg aus. Beide Pressestellen erklären unisono: "Liegt kein Impfpass vor, wird im Impfzentrum eine Impfbescheinigung ausgestellt. Diese Impfbescheinigung sollte zur Zweitimpfung in das Impfzentrum unbedingt wieder mitgebracht werden, hiervon wird keine Kopie angefertigt. Die Bescheinigung kann einfach in den Impfpass eingelegt werden. Sie kann aber auch jederzeit in den wiedergefundenen Impfpass oder in einen neuen Impfpass übertragen werden. Ein neuer Impfpass wird vom Hausarzt kostenlos ausgestellt."
"Es wird eine Impfbescheinigung ausgestellt auf der die Erst- und die Zweitimpfung dokumentiert wird. Ein Impfpass ist nicht zwingend erforderlich", erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel für den Landkreis Gifhorn. Wenn der Impfpass nicht auffindbar oder verloren gegangen sei, solle man versuchen, die Informationen zu bereits erhaltenen Impfungen in den letzten zehn Jahren aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln. "Am besten fragt man in der Praxis nach, in der man in den letzten Jahren geimpft wurde. Lassen sich die Impfungen nicht rückwirkend dokumentieren, so gilt man als ungeimpft", betont Ebel.
Ausstellung eines neuen Impfausweises wird empfohlen
"Sollte eine Besucherin oder Besucher den Impfausweis vergessen haben, so wird die erfolgte Impfung mit einer Bescheinigung gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz (Impfbescheinigung) dokumentiert. Unter Vorlage dieser Bescheinigung ist jeder Arzt berechtigt, die erfolgte Impfung im Impfausweis nachzutragen", berichtet Dr. Martin Neumann aus der Pressestelle der Stadt Salzgitter. Die Ausstellung eines neuen Impfausweises durch den jeweiligen Hausarzt empfehle sich bei Verlust ebenfalls, da dieser in der Regel auch über eine Dokumentation anderer bereits durchgeführter Schutzimpfungen (zum Beispiel Tetanus, Polio) verfüge.
Auch in den Landkreisen Helmstedt und Goslar erhalten geimpfte Personen ohne Impfpass eine Ersatz-Impfbescheinigung ausgehändigt. Auch wenn der Landkreis Peine nicht auf unsere Anfrage geantwortet hat, ist anzunehmen, dass dort ebenfalls so verfahren wird.
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