In dubio pro reo: Mutmaßlicher Sextäter freigesprochen

Das Gericht konnte nicht eindeutig sagen, ob sich die Dinge so zugetragen hatten.

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Ein 47-Jähriger wurde am Landgericht freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben.
Ein 47-Jähriger wurde am Landgericht freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, ein Kind missbraucht zu haben. | Foto: pixabay

Hildesheim/Gifhorn. Am Landgericht Hildesheim ist am gestrigen Montag der Prozess gegen einen heute 46-Jährigen zu Ende gegangen, dem Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen wurde. Das Gericht hat den Mann nun freigesprochen.


Der heute 46-jährige Angeklagte soll laut Anklage im Jahr 2014 gegen den Willen seines 1998 geborenen Kindes versucht haben, mit diesem den Geschlechtsverkehr auszuüben und dabei mehrfach in dessen Körper eingedrungen sein. Daraufhin wurde der Angeklagte in einem ersten Verfahren im März 2018 durch das Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Oktober 2018 auf und verwies es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Hildesheim. zurück. Zur Begründung für die Aufhebung wurde ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften angeführt.

Wie Philipp Suden, stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Hildesheim, auf Nachfrage erklärte, sei der Mann nun - auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft - freigesprochen worden. "Bei der Kammer sind nach der Vernehmung des möglichen Tatopfers Zweifel an der Schuld des Angeklagten verblieben. Die Vorsitzende hat in der Urteilsbegründung hierzu ausgeführt, dass die Kammer nicht davon ausgeht, dass die Zeugin bewusst die Unwahrheit gesagt haben könnte. Vielmehr konnte die Kammer letztlich nicht sicher sagen, ob das von der Zeugin geschilderte Geschehen sich tatsächlich so zugetragen hat oder ihre vermeintliche Erinnerung daran von Gesprächen mit Dritten nachträglich unbewusst beeinflusst worden sein könnte", erklärt Suden die Entscheidung des Gerichts.


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