"Inzidenz unter 10 heißt normales Leben" - Niedersachsen stellt neuen Stufenplan vor

Ab einer Inzidenz unter 35 könnten sogar Festivals wieder möglich sein. Durch konsequentes Testen und weitere Impffortschritte wird mit einer weiteren Verbesserung der Lage gerechnet.

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Schon bald wieder möglich? Mit sinkender Inzidenz rücken Veranstaltungen wie das Magnifest wieder in greifbare Nähe - Wenn auch vorerst mit mehr Abstand. (Archivbild)
Schon bald wieder möglich? Mit sinkender Inzidenz rücken Veranstaltungen wie das Magnifest wieder in greifbare Nähe - Wenn auch vorerst mit mehr Abstand. (Archivbild) | Foto: Marvin König

Niedersachsen. Niedersachsen möchte die aktuell geltenden Corona-Beschränkungen mit einer neuen Verordnung ab Ende Mai inzidenzbasiert in drei Stufen Lockern. Den "Stufenplan 2.0" hat Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens am heutigen Montag in der Landespressekonferenz vorgestellt. Die obere Grenze ist dabei eine Inzidenz von 100, ab welcher die Bundesnotbremse greift. Als unteres Ende stellte Behrens in Aussicht: "Ab einer Inzidenz von 10 ist normales Leben möglich."


Stufe 1 deckt eine Inzidenz zwischen 10 und 35 ab und wird als "erhöhte Infektionsgeschehen" betitelt. Stufe 2 erstreckt sich auf Inzidenzwerte zwischen 35 und 50 und bedeutet "hohes Infektionsgeschehen". Die Stufe 3 liegt bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 und beschreibt ein "starkes Infektionsgeschehen". Begleitet werden soll diese Öffnungsstrategie, die sich an den Erfolgen des Stufenmodells aus dem vergangenen Jahr orientiere, von einem großangelegten Testkonzept und den fortschreitenden Impfungen. Landesweit ist die Inzidenz am heutigen Montag weiter sinkend und liege derzeit bei 84,6. 33,9 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen haben bereits ihre erste Impfung erhalten. "Davon über 70 Prozent der über 60-Jährigen", hebt Behrens hervor.

Von der Notbremse zum Festival - Das ist der Plan


Die möglichen Lockerungsschritte erstrecken sich über alle Lebensbereiche, also sowohl private Kontakte als auch öffentliches Leben. Hier insbesondere Schule, Sport, Tourismus, Einzelhandel und Gastronomie. Um die Möglichkeit für Lockerungen zu erhalten muss eine Kommune fünf Werktage lang den Schwellenwert von 100 unterschreiten, ab dann greift der Stufenplan des Landes. Wird ein Schwellenwert in diesem Stufenplan für drei Tage (Auch Wochenende und Feiertage) überschritten, rutscht die Kommune wieder in die nächste Stufe. Maßgeblich hierfür sind die Zahlen des RKI.

Der niedersächsische Stufenplan deckt alle Bereiche ab und besteht aus einer siebenseitigen Tabelle für alle drei Stufen. In diesem Artikel werden daher nicht alle Bereiche erfasst. Der Stufenplan lässt sich hier im Detail nachlesen.

Kontaktbeschränkungen


Stufe 3: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darf sich in Niedersachsen ein Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu, ebenso fallen Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit aus der Zählung. Paare zählen als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenleben.
Stufe 2 und 1: Es können sich bis zu 10 Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Ansonsten die gleichen Regeln wie bei Stufe 3.

Schulen und Kitas


Stufe 3: Schulen und Kitas gehen ins Szenario B, es gilt eine Testpflicht für den Präsenzunterricht. In Kitas sind die Testungen freiwillig und nur für Kinder älter als drei Jahre. Für Berufsschulen und sonstige schulähnliche Einrichtungen gilt ähnliches Mensen und Kantinen dürfen mit Hygienekonzept geöffnet werden.

Stufe 2: In Kitas fällt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weg. Einziger Unterschied bei Schulen ist, dass Szenario A, also voller Präsenzunterricht als "Regelfall" gehandhabt wird, es sei denn, die Schule ist von einem Infektionsfall betroffen. Die Testpflicht bleibt bestehen, in Kitas sind Tests freiwillig.

Stufe 1: Szenario A ist der Regelfall. Bei einem Infektionsgeschehen zwischen 10 und 35 muss nur noch eine Maske in der Schule getragen werden, wenn ein Infektionsfall aufgetreten ist. Die Testpflicht entfällt.

Veranstaltungen


Stufe 3: Sogenannte "nicht auf Interaktion" angelegte Veranstaltungen im Außenbereich wie Konzerte oder Kinobesuche im Sitzen dürfen mit bis zu 250 Personen durchgeführt werden, Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, das nicht älter als 24 Stunden ist. Hier ist auch das Ergebnis aus einer Testung am Arbeitsplatz gültig. Bis zum Sitzplatz gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hier gibt das Land den Ausblick auf eine "Zwischenstufe", das auch Kinobesuche und ähnliche Veranstaltungen im Innenbereich mit einer Sitzplatzbelegung bis 50 Prozent im "Schachbrettmuster" unter ansonsten gleichen Voraussetzungen erlaubt. Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Innenbereich sind weiterhin nicht erlaubt. Für Sportveranstaltungen im Außenbereich könnte es eine Zwischenstufe mit für bis zu 50 Zuschauende geben, hierfür sei dann keine Genehmigung erforderlich. Museen, Zoos, botanische Gärten, Tierparks, Galerien und Gedenkstätten müssen ihre Besucherzahl auf maximal 50 Prozent reduzieren, der Zutritt ist mit negativem Testergebnis gestattet. Im Innenbereich herrscht die Pflicht zum Tragen einer Maske, im Außenbereich - wie zum Beispiel bei Zoos - entfällt diese Pflicht.

Stufe 2: Nicht auf Interaktion angelegte Veranstaltungen sind außen wie innen gestattet, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Es muss bis zum Sitzplatz eine Maske getragen werden. Die Sitzplätze werden im Schachbrettmuster mit einem Meter Abstand belegt, Voraussetzung ist eine ausreichende Lüftungsanlage. Für den Innen- und Außenbereich entfällt die Personenbegrenzung. Veranstaltungen im Innenbereich - das betrifft auch Sportveranstaltungen - können ohne Genehmigung mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, es gilt Maskenpflicht bis zum Platz und der Zugang erfolgt nur mit negativem Testergebnis. Als Zwischenstufe sind hier 250 Personen möglich. Auch Veranstaltungen wie Osterfeuer dürfen nicht-stationär - also ohne Sitzmöglichkeiten - mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden. Es herrscht jedoch auch hier Masken- und Testpflicht. Museen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliches dürfen bis 75 Prozent belegt werden, ansonsten keine Änderungen zu Stufe 3. Für Zoos, Tierparks und botanische Gärten gelten nur noch die AHA-Regeln.

Stufe 1: Bei stationären Veranstaltungen wie Kinos, Theatern und ähnlichem gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, die Testpflicht entfällt. Ebenso die Begrenzung der Anzahl der Personen. Sitze müssen weiterhin im "Schachbrettmuster" belegt werden. Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich können bis zu 500 Personen zuschauen, mit Genehmigung können auch maximal 30 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden. Es herrscht Maskenpflicht bis zum Platz. Indoor-Veranstaltungen im Stehen - also nicht-stationär - dürfen mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, mit einer Genehmigung ist auch mehr möglich.

Nicht stationäre Veranstaltungen im Außenbereich dürfen mit bis zu 500 Personen erfolgen, mit Genehmigung auch mehr. Es herrscht Maskenpflicht. Bis zu einer Besucherzahl von 250 muss kein Testergebnis vorgelegt werden.

Für Zoos, Tierparks und botanische Gärten gelten nur noch die AHA-Regeln. Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen nur noch ein Hygienekonzept haben.

Sport


Stufe 3: Fitnessstudios und sonstige Sportanlagen im Innenbereich dürfen öffnen, Duschen und Umkleiden müssen jedoch geschlossen bleiben. In den Fitnessstudios aufhalten darf sich allerdings nur ein Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Geimpfte oder Genesene zählen nicht mit. Zutritt ist nur mit einem negativen Testnachweis möglich. Schwimmbäder bleiben geschlossen, die Einzelnutzung zu Reha- oder Trainingszwecken oder für Gruppenangebote bis zu 20 Personen ist möglich, auch hier zählen Geimpfte und Genesene nicht mit. In einer Zwischenstufe könnten jedoch auch bei einer Inzidenz über 50 Freibäder geöffnet werden. Solarien werden mit einem negativen Testnachweis geöffnet.

Stufe 2: Duschen und Umkleiden in Sporteinrichtungen drinnen und draußen bleiben weiter geschlossen. An der gestatteten Anzahl der Personen ändert sich nichts. Freibäder öffnen mit Hygienekonzept.

Stufe 1: Sportanlagen drinnen und draußen sind mit Hygienekonzept geöffnet. Kontaktsport ist zulässig. Frei- und Hallenbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet.

Gastronomie und Einzelhandel


Stufe 3: Gastronomiebetriebe im Innenbereich bleiben geschlossen, könnten aber in einer Zwischenstufe mit Hygienekonzept geöffnet werden. Die Gastronomie im Außenbereich wird mit Hygienekonzept geöffnet, der Zugang erfolgt mit negativen Testnachweis. Bars, Discotheken und Clubs bleiben geschlossen. Es gilt eine allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr. Im Einzelhandel gilt die aktuelle Regelung - Zutritt also nur mit negativem Testnachweis, außer bei Grundversorgern wie Supermärkten und Drogerien.

Stufe 2: Gastronomie im Innenbereich öffnet, maximal 50 Prozent der Plätze dürfen belegt werden. Im Außenbereich entfällt die Sperrstunde. Es muss kein negatives Testergebnis mehr vorgewiesen werden. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Für den Einzelhandel entfällt generell die Testpflicht, es gibt nur noch eine Zugangsbeschränkung.

Stufe 1: Gastronomie und Einzelhandel haben generell mit Hygienekonzept geöffnet.

Tourismus


Stufe 3: Hotels und Herbergen dürfen bis zu 60 Prozent belegt werden und vorerst nur Personen aus dem eigenen Bundesland beherbergen. Das könnte in einer nächsten Zwischenstufe geändert werden. Es herrscht eine Wiederbelegungssperre von mindestens einem Tag. Bei Anreise muss ein negativer Test vorgelegt werden, während des Aufenthaltes müssen alle Gäste zwei Mal wöchentlich getestet werden. Die Hotelgastronomie darf unter den Regeln für die übliche Gastronomie betrieben werden.

Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten dürfen mit Hygienekonzept vorgenommen werden, bis zum Sitzplatz muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Weiterhin muss ein negativer Testnachweis vorliegen. Die Zahl der Sitzplätze ist auf 50 Prozent begrenzt. Außerdem werden Sessellifte geöffnet.

Stufe 2: Für den Hotelbetrieb ändert sich nichts - bei touristischen Bus- Schiffs- und Kutschfahrten entfällt die Testpflicht, die Kapazität ist nicht mehr begrenzt. Es muss nur noch eine Maske bis zum Sitzplatz getragen werden.

Stufe 1: In Stufe 1 muss in allen Bereichen nur noch ein Hygienekonzept bestehen. Für touristische Bus- Schiffs- und Kutschfahrten gilt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz weiterhin.

Was ändert sich noch in Stufe 1?


Bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 können Jahrmärkte, Volksfeste und Messen mit einem Hygienekonzept wieder stattfinden. Prostitution ist - ebenfalls mit Hygienekonzept - wieder gestattet. Auch Bars, Diskotheken und Clubs dürfen mit einem Hygienekonzept und einer Personenbegrenzung von mindestens zehn Quadratmetern pro Person wieder öffnen.

Behrens erklärt abschließend: "Ziel ist, dass wir uns irgendwann wieder ohne großes Regelwerk bewegen können. Unser Ziel ist die Abschaffung dieser Verordnung!"


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