Islamistische Gefährder: Sie leben mitten unter uns

regionalHeute.de fragte beim niedersächsischen Innenministerium ab, wie es um unsere Sicherheit bestellt ist. Alle Fragen konnten allerdings nicht geklärt werden.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: regionalHeute.de

Region. Immer wenn es um die Sicherheit Niedersachsens geht ist von Gefährdern, Islamisten und Terrorverdächtigen die Rede. Doch wie viele von ihnen leben unter uns? Und wird unternommen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. regionalHeute.de stellte deswegen Anfragen an das niedersächsische Ministerium. Die Antwort gibt wichtige Einblicke in die Gefährdungslage, jedoch wurden viele Details als schutzbedürftig eingestuft und konnten daher nicht ausführlich beantwortet werden.



Nach Angaben des Innenministeriums befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Braunschweig derzeit eine niedrige zweistellige Anzahl von islamistischen Gefährdern. Diese Personen werden aufgrund ihrer Einstufung einer besonderen und intensiven sicherheitsbehördlichen Beobachtung unterzogen.

Die Veröffentlichung konkreter Zahlen zu islamistischen Gefährdern sei aufgrund einer bundesweit abgestimmten Verfahrensweise eingeschränkt. Die Einstufung als "Gefährder" ist grundsätzlich als Verschlusssache klassifiziert, um Identifizierungen zu verhindern und Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden zu vermeiden.

Welche Maßnahmen werden ergriffen?


Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus wird von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen ernst genommen. Das Innenministerium betonte, dass alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergriffen werden, um terroristischen Aktivitäten entgegenzuwirken und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die bestehenden Bekämpfungs- und Präventionskonzepte würden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Das Innenministerium wies darauf hin, dass in Niedersachsen vorsorgliche Ingewahrsamnahmen nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) möglich sind, wenn diese erforderlich seien, um unmittelbar bevorstehende Straftaten zu verhindern. Bei terroristischen Straftaten könne eine Ingewahrsamnahme nach richterlicher Entscheidung bis zu 35 Tage andauern, inklusive Verlängerungsmöglichkeiten.

Zur Prävention von terroristischen Straftaten könnten im Rahmen des NPOG auch Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und elektronische Aufenthaltsüberwachungen (Fußfessel) angeordnet werden, immer in Absprache mit einer richterlichen Entscheidung.

Eine Balance-Akt


Die Situation islamistischer Gefährder in der Region Braunschweig erfordere eine sorgfältige Balance zwischen der Aufrechterhaltung der Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre. Das Innenministerium bleibe weiterhin wachsam und bemüht, die Bürger vor terroristischen Bedrohungen zu schützen, während es gleichzeitig die sensiblen Informationen schützt, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. So wird die Öffentlichkeit keine genaue Kenntnis über die internen Vorgänge bekommen - am Ende muss man den Behörden vertrauen.


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