Köln. Die drei "Entlastungspakete" der Bundesregierung in der Energiekrise haben die Belastungen der Haushalte teilweise überkompensiert. Das ergab eine Analyse des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, die am Montag veröffentlicht wurde.
In Summe ist es der Politik demnach gelungen, durch die Hilfspakete die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte "substanziell" abzufedern, teilweise überstiegen die Entlastungen sogar die Belastungen. Ein vollständiger Ausgleich sei beispielsweise für Familien im niedrigen Einkommensbereich gelungen, die wohngeldberechtigt sind und somit von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform zum 1. Januar 2023 profitierten. Für viele andere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen vollständig ausgeglichen werden, sofern sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten. Das IW lieferte auch einige Beispielrechnungen: So hätte etwa eine vierköpfige Familie mit einem Jahresbrutto von 40.000 Euro mehr Entlastungsleistungen bekommen können, als zum Ausgleich der Mehrbelastungen nötig gewesen wäre.
Durch die Preisanstiege müsste diese Beispielfamilie 5.388 Euro mehr zahlen, relativ zum Nettoeinkommen liegen die Belastungen bei 7,6 Prozent im Jahr 2022 und 6,8 Prozent im Jahr 2023. Der Staat entlastet hier mit 8.543 Euro, macht ein Plus von 3.155 Euro. Hauptgrund sind hierbei laut IW die Erhöhungen des Wohngelds und des Kinderzuschlags, die insbesondere Familien mit geringen Einkommen unterstützen. Weniger staatliche Hilfe erhalten kinderlose Normalverdiener: Ein Single mit einem Einkommen von 45.000 Euro zahlte durch die Preisanstiege 2022 und 2023 insgesamt 3.360 Euro, die Belastungen liegen relativ zum Nettoeinkommen bei 6,2 Prozent und 5,4 Prozent in den beiden Jahren.
Vom Staat gibt es 808 Euro Entlastungen, es bleibt eine Lücke von 2.552 Euro. Bekommt der Single die volle steuerfreie Einmalzahlung vom Arbeitgeber, wurde er um 448 Euro überkompensiert. Die größte Lücke bleibt bei Gutverdienern: Bei Singles mit einem Einkommen von 75.000 Euro bleibt nach staatlicher Entlastung eine Lücke von 2.861 Euro - sofern es vom Arbeitgeber keine Inflationsausgleichsprämie gibt. Bei Familien mit 120.000 Euro Jahreseinkommen bleibt eine Lücke von rund 6.000 Euro.
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