IWH: Keine realen Netto-Tariflohnzuwächse für Länder-Beschäftigte

Die jüngste Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird nach Einschätzung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nicht zu realen Netto-Tariflohnzuwächsen führen.

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Angestellte (Archiv)
Angestellte (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Halle (Saale). Die jüngste Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird nach Einschätzung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nicht zu realen Netto-Tariflohnzuwächsen führen. "Die Kombination von abgabenfreien Sonderzahlungen, Sockelbeträgen und regulären Tariflohnerhöhungen führt letztlich zu einer Diskrepanz zwischen dem Bruttolohnanstieg und dem Nettolohnanstieg insgesamt und einer Nivellierung zwischen den Entgeltgruppen", sagte Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH, am Dienstag.


Berücksichtige man zudem die gegenwärtige und bis Ende der Tarifvereinbarung noch erwartete Verbraucherpreisinflation, dürften die Netto-Tariflohnanstiege bestenfalls die Kaufkraftverluste durch die Preissteigerungen knapp ausgleichen, so Holtemöller. Demnach sinkt für einen Landesbeschäftigten im mittleren Dienst der reale Netto-Tariflohn im Jahr 2023 um 0,5 Prozent, nachdem er im Jahr 2022 bereits um 1,5 Prozent zurückgegangen war. Wenn im Jahr 2024 dann die Verbraucherpreise langsamer steigen und die Inflationssonderzahlungen ohne Abzüge ausgezahlt werden, dürfte es ein kleines Plus in Höhe von 0,5 Prozent geben. Im Jahr 2025, wenn der gesamte Lohn wieder der Abgabenpflicht unterliegt, wird der reale Netto-Tariflohn wohl um 1,5 Prozent sinken.

Durch die für alle Beschäftigten gleich hohen Inflationssonderzahlungen und den danach vereinbarten Sockelbetrag profitieren Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen prozentual stärker als in den oberen Entgeltgruppen, so das IWH. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder hatten sich vor Kurzem unter anderem darauf geeinigt, dass Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro in elf Monatsbeträgen abgabenfrei als sogenannte Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden sollen. Bereits im Dezember 2023 soll ein Teilbetrag in Höhe von 1.800 Euro ausgezahlt werden, von Januar bis einschließlich Oktober gibt es monatlich jeweils 120 Euro. Die regulären Tabellenentgelte erhöhen sich währenddessen nicht. Erst ab November 2024, wenn die Inflationsausgleichszahlung wegfällt, gibt es eine Stufenerhöhung über 200 Euro für alle Beschäftigten.

Auf diese setzt ab Februar 2025 dann eine reguläre prozentuale Erhöhung von 5,5 Prozent auf. Der Tarifvertrag läuft bis Ende Oktober 2025.


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