Niedersachsen. Ab sofort gilt die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz. Das regelt die am heutigen Dienstag in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus.
Doch es sind auch Ausnahmen zugelassen. So darf die Maske abgelegt werden, wenn zu jeder anderen Person in der Arbeits- oder Betriebsstätte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Auch bei handwerklichen oder körperlich anstrengenden
Tätigkeiten, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulassen, darf darauf verzichtet werden.
Alle weiteren Regelungen der neuen Verordnung haben wir in unserem Übersichtsartikel "Neue Corona-Verordnung - Diese Regeln gelten ab heute" zusammengefasst.
mehr News aus der Region