Justizminister will Artikel 146 des Grundgesetzes nicht streichen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält nichts davon, nach fast 35 Jahren Einheit den Artikel 146 zu streichen und damit das Grundgesetz als endgültige Verfassung anzuerkennen.

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Marco Buschmann (Archiv)
Marco Buschmann (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält nichts davon, nach fast 35 Jahren Einheit den Artikel 146 zu streichen und damit das Grundgesetz als endgültige Verfassung anzuerkennen. "Wir sollten mit dem Grundgesetz weiterarbeiten", sagte Buschmann der "Rheinischen Post".


"Es ist faktisch seit der Wiedervereinigung unsere gemeinsame und gelebte Verfassung. Die Debatte über den Artikel 146 finde ich daher ein wenig theoretisch." Buschmann ergänzte, der Name "Grundgesetz" habe den historischen Hintergrund, dass es ursprünglich nur als Provisorium gedacht gewesen sei.

"Wollte man noch einmal darüber nachdenken, wie man einen Staat nach 75 Jahren Erfolgsgeschichte gestaltet, würde sich die ganz breite Mehrheit genau die Strukturen wieder wünschen, die wir heute haben." Artikel 146 sieht vor, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

Mit Blick auf die Debatte, den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai zum Feiertag zu machen, sagte Buschmann: "Zwar finde ich den Vorschlag grundsätzlich sympathisch. Aber mehr Feiertage passen wirtschaftlich nicht in die Zeit. Man müsste dann also auch die Frage beantworten, welchen anderen Feiertag man dafür abschaffen wollte."


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