Berlin. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), hat das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. "Mit dem Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung ist das anlasslose und massenhafte Sammeln von Daten durch die Sicherheitsbehörden endgültig beerdigt", sagte Strasser den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
"Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine anlassbezogene und richterlich genehmigte Speicherung von Daten geeinigt." Das wolle man jetzt "schnellstmöglich umsetzen". Sofern bei den Sicherheitsbehörden ein Anfangsverdacht hinsichtlich eines Tatverdächtigen bestehe, könnten mit dem geplanten Gesetz Daten dieser Person für das Ermittlungsverfahren erhoben werden, sagte Strasser. "Mit diesem Quick-Freeze-Verfahren geben wir den Sicherheitsbehörden im Kampf etwa gegen Kindesmissbrauch und Terrorismus ein neues Werkzeug an die Hand."
Wichtig sei nun, dass geprüft werde, "inwiefern die Polizei mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung benötigt, um diese rechtstaatlich erhobenen Daten künftig auch zügig auszuwerten zu können", so der FDP-Staatssekretär.
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