Kabinett beschließt Dezember-Sofortzahlung

Die Bundesregierung hat den Weg für die geplanten Sofortzahlungen für Gaskunden im Dezember freigemacht.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Bundesregierung hat den Weg für die geplanten Sofortzahlungen für Gaskunden im Dezember freigemacht. Das Kabinett billigte den entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch.


Gaskunden müssten somit im Dezember keine Abschlagszahlung leisten, schrieb Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Twitter. Zuvor waren bereits Details aus dem Gesetzentwurf bekannt geworden. Laut eines Berichts des "Handelsblatts" erwartet die Bundesregierung für die Dezember-Sofortzahlung Ausgaben in Höhe von 8,9 Milliarden Euro, die aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) getragen werden sollen. Den größten Anteil davon machen die Zahlungen an private Verbraucher aus.

Es gibt rund 20 Millionen Haushalte mit Gasanschluss in Deutschland. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung bei der Berechnung der Höhe des Dezember-Zuschlags Anpassungen vorgenommen. Die Höhe soll nun ein Zwölftel des im September prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem Arbeitspreis zum Stichtag 1. Dezember, betragen. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, nicht die Prognose, sondern den tatsächlichen Verbrauch zu nutzen.

Außerdem sollte dafür der Dezember, nicht der September herangezogen werden. Das hatte für Kritik gesorgt, weil es dadurch einen Anreiz gegeben hätte, den Gasverbrauch zu erhöhen. Jetzt aber folgt die Bundesregierung offenbar dem Rat der von ihr einberufenen Expertenkommission. Bei Verbrauchern, die erst nach dem September einen Gasvertrag abgeschlossen haben, soll für die Höhe der Entlastung ein "typischer Jahresverbrauch" zugrunde gelegt werden, heißt es im Kabinettsentwurf, über den die Zeitung berichtet hatte.

Verbraucher, die im Dezember keine Rechnung ihres Gasversorgers erhalten, über die der Sofortzuschlag abgerechnet werden könnte, müssen entweder keinen Januar-Abschlag zahlen oder erhalten den Sofortzuschlag mit der Januar-Rechnung. Bei Beziehern von Fernwärme steht dem Versorgungsunternehmen frei, ob sie den Sofortzuschlag in der Dezember-Rechnung gutschreiben oder ob sie den Dezember-Abschlag einfach erlassen.


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