Berlin. Die Bundesregierung will stärker gegen Scheinvaterschaften zur Sicherung des Aufenthaltsrechts vorgehen. Der entsprechende Gesetzentwurf des Innen- und Justizministeriums wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen.
Dabei soll es um Fälle gehen, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, obwohl sie zu ihm keine genetische oder soziale Bindung haben. Stattdessen dient die Anerkennung dabei der Sicherung des Aufenthaltsrechts für jemanden, der darauf keinen Anspruch hat. Durch die Anerkennung erwirbt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft. Häufig erhalten die Scheinväter Geld dafür.
Scheinvaterschaften sind bereits verboten, allerdings fällt es den Behörden wohl derzeit oft schwer, dagegen effektiv vorzugehen. Bisherige Versuche gesetzlicher Verschärfungen scheiterten entweder in Karlsruhe oder erwiesen als wenig schlagkräftig.
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