Peine. Katzen erbeuten auf ihren Streifzügen viele Kleintiere, nicht zuletzt deshalb wurden jüngst Forderungen nach einer Katzensteuer laut. regionalHeute.de sprach darüber mit Naturschützern und Jägern.
Streunende Katzen: Sie durchstreifen die Wiesen und Wälder, kleine Vögel und Nagetiere sind ihre Beute. Der Jagdtrieb der Tiere ist ausgeprägt, Schätzungen des NABU gehen von bis zu 200 Millionen Vögeln aus, die ihm pro Jahr zum Opfer fallen. Experten sehen die Artenvielfalt bedroht. "So durchstreifen Katzen zur Jagd gerne größere Gebiete. Obwohl sie zuhause gut gefüttert werden, erbeuten sie Kleinsäuger, Vögel, Reptilien und andere Kleintiere. Gerne werden Jungtiere gefangen, da diese leicht zu erbeuten sind. Nicht alle Beutetiere werden gefressen, denn oft dient die Jagd nicht dem Nahrungserwerb sondern dem Jagdtraining", erklärt die Naturschutzorganisation.
Insgesamt gibt es knapp 13 Millionen Stubentiger in Deutschland, ungefähr die Hälfte verbringt den größten Teil des Tages im Freien. Außerdem gibt es zwei Millionen herrenlose, streunende Katzen die sich mit den "Freigängern" fortpflanzen. Für den ökologischen Schaden, den die Tiere anrichten, sollen die Besitzer nun, zumindest indirekt, aufkommen - in Form einer Katzensteuer. Hundebesitzer werden bekanntermaßen bereits zur Kasse gebeten. In Peine werden jährlich 96 Euro für einen Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 168 Euro für jeden weiteren Hund fällig.
Jagd- und Tierschutzverbände sind für Kastration statt Steuer
Axel Rühmann, der Vorsitzende der Peiner Jägerschaft, sieht das Jagdverhalten der Katzennicht kritisch: "Wir von der Jägerschaft haben keine Probleme mit Katzen", sagt er. "Wir müssen ja beim Jagen einen Mindestabstand von 500 Metern zum nächstenWohnhaus einhalten", so der Waidmann. Da träfe man keine Katzen mehr an. Jäger dürfen Katzen in den meisten Bundesländern bereits dann schießen, wenn die Tiere wenige Hundert Meter vom nächststehenden Wohnhaus umherstreifen ohne nachweislich andere Wildtiere zu jagen oder zu gefährden. "Heutzutage schießt auch kein Jäger mehr auf Haustiere, wie Katzen oder Hunde", beteuert Rühmann.
Der Deutsche Jagdverband hat sich bereits für eine flächendeckende Kastrationspflicht anstatt einer Steuer für Freigängerkatzen ausgesprochen. Der Deutsche Tierschutzbund schließt sich an: "Einnahmen der Hundesteuer können von der Kommune beliebig verwendet werden, nicht also nur für den Mehraufwand, der mit der Hundehaltung zusammenhängt, zum Beispiel Reinigung öffentlicher Plätze, Aufstellen von Kottütenspendern. Für echte Tierschutzbelange werden die Gelder jedoch kaum verwendet. Eine Erweiterung der Steuern für andere Luxustiere, wie Katzen, wäre nur dann akzeptabel, wenn die Erlöse zur Verbesserung des Tierschutzes eingesetzt würde, etwa zum Bau von Auslaufflächen für Hunde oder für flächendeckende Kastrationsaktionen frei lebender Katzen. Solange dies nicht der Fall ist, ist der Deutsche Tierschutzbund eher für eine Abschaffung der Hundesteuer und gegen die Ausweitung auf andere Tierarten.
"Kommt es zur Einführung der Katzensteuer ist zu erwarten, dass noch mehr Katzen ausgesetzt oder direkt in den Tierheimen abgegeben werden", meint die Tierschutzorganisation in einer Pressemitteilung. 437 deutsche Kommunen schreiben die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bereits vor.
Das können Katzenbesitzer tun:
Marlies Gräwe vom NABU Südostniedersachsen gibt folgende Tipps:
- Wenn im Mai und Juni warnende Altvögel und ausgeflogene Jungvögel draußen zu beobachten sind, Katzen nicht nach draußen lassen. Hierzu gibt, beziehungsweise gab es in vielen Bundesländern Bestimmungen (sogenannte „Katzensperre“ oder „Katzenerlass“), die aber mangels Kontrolle und Durchsetzbarkeit wieder abgeschafft wurden. Der Abschuss streunender Katzen unterliegt dem Jagdrecht und ist in der Feldflur möglich.
- Kater kastrieren lassen, die Männchen streunen dann weniger umher. Die Sterilisierung von Katzenweibchen wirkt einer Bevölkerungsexplosion entgegen. Fragen sie Ihren Tierarzt oder Ihr Tierheim, beziehungsweise den Tierschutzverein.
- Vogeltränke und Futterhäuschen katzensicher platzieren. An übersichtlichen Stellen können Katzen sich nicht anpirschen und Vögel rechtzeitig flüchten. Der Abstand zu Gebüschen sollte daher mindestens anderthalb Meter betragen.
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