Keine einheitlichen Anmeldeverfahren für den 5. Jahrgang im kommenden Schuljahr

In Corona-Zeiten regeln die Schulen dies unterschiedlich. Der Anmeldezeitraum ist vom 11. bis 15. Mai.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Da die Schulen für die Einhaltung der Vorschriften aus dem Infektionsschutzgesetz zuständig sind, unterscheidet sich das Anmeldeverfahren von Schule zu Schule. Der Anmeldezeitraum für alle Schulen in städtischer Trägerschaft (Integrierte Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium) ist vom 11. bis 15. Mai. Nachmeldungen für alle Schulen in städtischer Trägerschaft sind bis zum 5. Juni möglich. Das teilt die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung mit.


Einige Schulen versenden die Anmeldeunterlagen, andere geben die Unterlagen persönlich aus. Sorgeberechtigte können sich über die Internetseite der Schule informieren oder per E-Mail oder Telefon Kontakt zu der Schule aufnehmen. Soweit Unterlagen vor Ort ausgegeben oder abgegeben werden können, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, eine Alltagsmaske zu tragen, ausreichend Abstand (auch auf dem Außengelände der Schule) zu halten und wenn möglich, ohne Begleitpersonen zu kommen. Nähere Informationen zu den einzelnen Anmeldeterminen erhalten Sie über die Schulhomepage oder das Sekretariat der jeweiligen Schule. Der Anmeldung ist das Originalhalbjahreszeugnis der 4. Klasse beizufügen. Dieses verbleibt bis zur schriftlichen Aufnahmebestätigung bei der Schule. Weiterhin werden die Erziehungsberechtigten gebeten, die Geburtsurkunde ihres Kindes den Anmeldeunterlagen beizufügen. Die Anmeldung muss zur Fristwahrung spätestens am 15. Mai bei der Post oder der Wunschschule abgegeben werden, damit sie berücksichtigt werden kann. Hier ist der Post- oder Eingangsstempel als Nachweis ausschlaggebend.

Es besteht freie Schulwahl


Wolfsburg verfügt über einen stadtweiten Schulbezirk. Das bedeutet, dass eine freie Schulwahl besteht. Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, wird ein Losverfahren durchgeführt. Die Schulkinder, die bedingt durch das Losverfahren keinen Platz an der gewählten Schule bekommen, können die Anmeldung an einer anderen Schule vornehmen. Der Zeitraum für die Nachmeldungen an den öffentlichen Schulen endet am 5. Juni.

Stadtweit stellt die Stadt Wolfsburg ausreichend Plätze je Schulform zur Verfügung. Dementsprechend ist sichergestellt, dass jedes Wolfsburger Schulkind einen Schulplatz an der gewünschten Schulform erhält. Freie Schulplätze können unter bestimmten Voraussetzungen von Schulkindern aus den umliegenden Landkreisen und Städten belegt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Wolfsburg unter https://www.wolfsburg.de/schulen zu finden. Für weitere Fragen steht der Geschäftsbereich Schule unter der Telefonnummer 05361 28-1129 oder per E-Mail an schulanmeldung.klasse5@stadt.wolfsburg.de zur Verfügung.


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