Keine neuen Spielhallen am Stadion - Stadt will Veränderungssperre

Ein "Trading-Down-Effekt" soll vermieden werden. Langfristig soll ein Bebauungsplan das Problem regeln.

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Das Geltungsgebiet für die geplante Veränderungssperre.
Das Geltungsgebiet für die geplante Veränderungssperre. | Foto: Stadt Braunschweig

Braunschweig. Für den Bereich südlich des Eintracht-Stadions wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen, der die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros und anderen Vergnügungsstätten verhindern soll. Da das Verfahren noch etwas dauert, soll nun der Rat der Stadt am kommenden Dienstag eine Veränderungssperre für den betreffenden Bereich beschließen, um eine mögliche städtebauliche Fehlentwicklung zu verhindern.


Bereits im Juni 2018 sei die Aufstellung des Bebauungs­planes „Rheingoldstraße/Zum Ölper See“ beschlossen worden, um die Ansiedlung von Spielhallen und ähnlichen Vergnügungsstätten im Sinne des vom Rat im Jahre 2012 beschlossenen Steuerungskonzeptes „Vergnügungsstätten“ auszuschließen. Städtebauliches Ziel sei es, die Flächen auch zukünftig der Wohnnutzung sowie der "verträg­lichen gewerblichen Nutzung" vorzubehalten, heißt es in der Antragsbegründung. Eine Verschlechte­rung der Gebietsqualität - ein sogenannter Trading-Down-Effekt - in Folge der Verdrängung der neben der Wohnnutzung den Bereich mit prägenden, nicht störenden, gewerblichen Nutzung in der Erdgeschosszone solle vermieden werden.

Familienorientierung im Stadionumfeld


Dies sei insbesondere im Umgebungsbereich des Stadions und den Sportstätten mit ihrer Sportprägung und Familienorientierung wichtig. Gemäß Steuerungskonzept „Vergnügungsstätten“ sei daher grundsätzlich das Ziel, diesen Bereich frei von Vergnügungsstätten zu halten. Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes sollen die Planungsziele durch eine Veränderungssperre gesichert werden, die als Satzung mit zweijähriger Gültigkeit zum Beschluss ansteht.

Von der Veränderungssperre wäre das Stadtgebiet beiderseits der Rheingoldstraße sowie nördlich der Straße Zum Ölper See betroffen. In diesem Gebiet dürften Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuchs nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, könne durch die Stadt eine Ausnahme zugelassen werden. Die Veränderungssperre würde nicht für Vorhaben gelten, die vor Inkrafttreten dieser baurechtlich genehmigt worden sind und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen. Erlaubt seien auch Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


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