KFZ-Versicherung wechseln - Darauf müssen Verbraucher achten


Wer zahlt im Schadensfall? Gut, wenn das geregelt ist. Symbolbild: Pixabay
Wer zahlt im Schadensfall? Gut, wenn das geregelt ist. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Region. Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung. Dies teilt der BVK Bezirksverband Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Dabei müsse billig nicht schlecht sein, betont Sven Overbeck, Sprecher des Bezirks Braunschweig im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es könne bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstelle, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Sven Overbeck auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten können sich also Versicherungslücken verstecken.

Empfehlenswerte Leistungen


Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, würden die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten empfehlen: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren.

Daneben könnten auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere könne nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen.

Vorsicht sei auch angebracht, wenn für den ‚alten’ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn in der Regel gelte der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. ‚Billig, billig’ komme dann im Nachhinein ziemlich teuer.

Das gelte insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch könnten sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden würden gar nicht wissen, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.

„Manche Versicherer bieten auch Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an“, informiert Overbeck. „Bei diesen sogenannten Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Hier sollte man sich genau überlegen, ob für eine geringere Prämie das individuelle Bewegungsprofil des eigenen Autos dem Versicherer offenbart wird.“

Frühzeitig informieren


Fast alle Versicherungskaufleute könnten heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Sven Overbeck zu frühzeitiger Orientierung. Ende November müsse nämlich die Kündigung beim ‚alten‘ Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten sei dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese seien meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro könnten bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.


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