Kind ins Gebüsch gelockt - Urteil gegen Pädophilen ist gefallen

Der 41-Jährige, der bereits 23 Jahre in Gewahrsam verbracht hatte, war bereits kurz nach seiner Entlassung rückfällig geworden. Nun wurde er wegen mehrerer Delikte angeklagt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Salzgitter. Ende April startete vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 41-jährigen Mann aus Salzgitter, dem unter anderen vorgeworfen wurde, im vergangenen Jahr einen Jungen in ein Gebüsch gelockt und dort versucht zu haben, ihm die Hose herunter zu ziehen. Im Laufe des Prozesses wurde öffentlich, dass der Angeklagte bereits mehr als die Hälfte seines Lebens wegen ähnlicher Delikte in Gewahrsam verbracht hatte. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil gesprochen.



Der Angeklagte sei wegen Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte und Versuch des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Versuch des Herstellens kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, berichtet Lisa Rust, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Braunschweig, auf Anfrage. Drittbesitzverschaffung bedeutet in Abgrenzung zur Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, dass man diese nur an bestimmte Empfänger (etwa eine WhatsApp-Gruppe) und nicht an einen nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis weitergibt.

In Psychiatrie eingewiesen


In den anderen Anklagepunkten - dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, in mindestens 23 Fällen mit sexuellen Absichten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgenommen zu haben - sei der Angeklagte freigesprochen worden. Außerdem sei die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch angeordnet worden. Das Urteil sei - nachdem alle Beteiligte auf Rechtsmittel verzichtet haben - rechtskräftig geworden, so Lisa Rust.

Gründe der Verhältnismäßigkeit


Wie im Laufe des Prozesses herauskam, hatte der Angeklagte schon ab seinem 17. Lebensjahr 23 Jahre lang im Maßregelvollzug und in der Psychiatrie verbracht. Ende 2021 sei er entlassen worden, obwohl seine Sozialprognose negativ und das Rückfallrisiko hoch gewesen sei. Die zuständigen Instanzen in Göttingen hätten ihn aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entlassen müssen, da seine früheren Taten eher "leichte Delikte" gewesen seien.


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