Kinder sexuell missbraucht - Schlimme Vorwürfe gegen Lehrerin aus Goslar

Auch ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter ist in die Sache verstrickt.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen eine zur Tatzeit 47-jährige Lehrerin aus Goslar (jetzt 51 Jahre alt) und einen zur Tatzeit 65-jährigen ehemaligen Bundestagsabgeordneten (jetzt 69 Jahre alt) wiegen schwer. Es geht um Sex mit Kindern, Kinderpornographie und Missbrauch von Schutzbefohlenen. Man habe Anklage vor dem Landgericht Braunschweig erhoben, teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.



Konkret werden der Frau sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Dem Mann wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, berichtet Oberstaatsanwalt Christian Wolters.

Fotos gemacht und verschickt


Die beiden Angeschuldigten sollen sich im Jahre 2021 über ein Datingportal kennengelernt und in der Folge eine auch sexuelle Beziehung miteinander gehabt haben. Im weiteren Verlauf soll die Angeschuldigte im September 2021 sexuelle Handlungen an ihrem damals 7-jährigen Sohn vorgenommen und davon zwei Fotos angefertigt haben, die sie dem Angeschuldigten zusandte, "weil sie wusste, dass dieser sich darüber freuen werde", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

Und es kommt noch schlimmer: Als der Angeschuldigte die Lehrerin im September 2021 in deren Wohnung in Goslar besucht habe, soll er sexuelle Handlungen an dem 7-jährigen Jungen vorgenommen haben. Zudem soll die Angeschuldigte im September und Oktober 2021 weitere Nacktfotos ihrer 7 und 9 Jahre alten Söhne mit eindeutig sexuellem Bezug gemacht und an den Mann verschickt haben.

Abgeordneter bereits verurteilt


Doch wie flog die Sache auf? Ausgangspunkt des Verfahrens seien Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin bei dem Angeschuldigten wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gewesen, berichtet Wolters weiter. In diesem Zusammenhang wurden Chatnachrichten und Bilddateien sichergestellt, die die Ermittler auf die Taten in Goslar aufmerksam machten.

In dieser Sache gibt es bereits ein Urteil: "In dem Ursprungsverfahren ist der Angeschuldigte vom Amtsgericht Tiergarten am 19. Februar 2025 wegen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte in elf Fällen sowie Erwerb kinderpornografischer Inhalte in vier Fällen, in Tateinheit mit Besitz von kinderpornografischen Inhalten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden", berichtet Wolters.

Gesamtstrafe möglich


Sollte der Fall aus Goslar zur Verhandlung kommen und der Mann verurteilt werden, könnte eine mögliche Strafe mit dem bereits erfolgten Urteil zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden, erläutert der Oberstaatsanwalt.

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