Niedersachsen. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Montag die sogenannte Kita-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Die Ausnahmeregelung war im Zuge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine geschaffen worden, um kurzfristig weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen. Mit der erneuten Verlängerung der sogenannten Kita-Notverordnung reagiert das Land auf das fortdauernde Kriegsgeschehen in Osteuropa sowie die weiterhin benötigten kommunalen Betreuungsangebote, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung.
Für die Laufzeit der Verordnung bleiben Ausnahmen unter anderem bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung („+1-Kind-Regelung“) und Wahrnehmung von Aufsichtspflichten „durch andere geeignete Personen“ vorerst bestehen. Die zulässige Höchstzahl an Plätzen pro Kindergartengruppe liegt ursprünglich bei 25, in Krippen bei 15 Kindern. Jedoch dürfen die Gruppen erst dann vergrößert werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dafür braucht es keinen entsprechenden Antrag.
Keine Dauerlösung und auch nur eine Option
Kultusministerin Julia Willie Hamburg wertet die Entscheidung als Notwendigkeit, betont aber zugleich, dass es sich keinesfalls um verbindliche Vorgaben handelt: „Die Träger der einzelnen Kindertagesstätten entscheiden eigenständig darüber, ob sie von den Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, vor Ort Gebrauch machen wollen oder nicht. Damit garantieren wir den Einrichtungen weiterhin maximale Flexibilität bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Ausnahmeregelung um keine Dauerlösung, sondern lediglich um eine befristete Maßnahme, einen Baustein von vielen. Die Träger haben darüber hinaus viele weitere Möglichkeiten, um der angespannten Situation entgegenzuwirken.“
Bereits jetzt können Einrichtungsträger zur „Abfederung“ von Mehrbelastungen ihren (pädagogischen) Kräften zusätzliche Leitungs- und Verfügungszeiten gewähren. Die neuen Stunden werden landesseitig mit einer pauschalisierten Finanzhilfe unterstützt. Auf diese Weise setzt das Land einen Anreiz, mehr als die gesetzlich festgelegten Mindestleitungs- und Mindestverfügungszeiten zu gewähren.
Neue Richtlinie „Qualität in Kitas II“
Hamburg verwies zudem unter anderem auf die neue Richtlinie „Qualität in Kitas II“, die in Kürze veröffentlicht werden soll und über die mit rund 183 Millionen Euro im Zeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2025 unter anderem auch Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergartengruppen (Zusatzkräfte Betreuung) und zur Entlastung von Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung) gefördert werden. Auch der seit 2019 in der Umsetzung befindliche „Niedersachsen-Plan – mehr Fachkräfte für die Kita“ sieht eine Bandbreite an Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung durch Reformierung der Ausbildung, Erleichterungen beim Quereinstieg sowie die Einführung der Schulgeldfreiheit vor.
„Diese landesseitige Unterstützung werden wir auch zukünftig fortsetzen“, so Hamburg. „Mit dem im Mai angestoßenen Kita-Gipfel forcieren wir gemeinsam mit Trägern und Verbänden mittel- bis langfristige Maßnahmen zur dauerhaften Entlastung im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie zur Qualitätssicherung. Hier werden wir auf den verschiedenen Ebenen Schritte verabreden, um dem Fachkräftemangel in Niedersachsen zu begegnen.“
Weitere Richtlinien
Noch im Juli werden mit den Richtlinien „Sprachkitas“, „Qualität in Kitas II“ und „Billigkeit II“ zahlreiche Maßnahmen wirksam, die den Kitas unmittelbar zugutekommen. Mit der Richtlinie Sprachkitas wird das auslaufende Bundesprogramm zur Finanzierung von Fachkräften nahtlos fortgesetzt. Mit der Richtlinie Qualität erhalten die Träger weitere Mittel zur Sicherung ihres Fachkräftebedarfs, unter anderem bis zu 20.000 Euro für die Beschäftigung von Kräften in Ausbildung. Darüber hinaus ist weiterhin ein flexiblerer Personaleinsatz möglich.
Die KiTa-Notverordnung war im vergangenen Jahr als Reaktion auf die steigende Zahl ukrainischer Kinder in den niedersächsischen Kindertageseinrichtungen eingeführt worden. Sobald ein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, besitzen Kinder in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung – das gilt auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine oder anderen Staaten. Die bisherige Verordnung in der aktuellen Fassung läuft zum 31. Juli aus.
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