Kitas und Schulen auf Social Media: Werden Fotos im Netz zum Risiko?

Kitas und Schulen in sozialen Medien: Gehören Kinderbilder ins Netz? Diese Frage stellten sich die CDU-Abgeordneten Laura Hopmann und Sophie Ramdor.

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Gehören Kinderbilder ins Netz? Moderne KI-Programme können herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Verpixelungen oder Emojis umgehen.
Gehören Kinderbilder ins Netz? Moderne KI-Programme können herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Verpixelungen oder Emojis umgehen. | Foto: KI-generiert mit Google Gemini

Region. Das Thema Kinderschutz in sozialen Medien und die Frage, ob Bilder von Kindern ins Internet gehören, stand im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU-Abgeordneten Laura Hopmann aus Hildesheim und Sophie Ramdor aus Braunschweig an die niedersächsische Landesregierung.



Die Abgeordneten stellten insgesamt sechs Fragen zur Sicherheitspraxis in Bildungseinrichtungen, um zu klären, wie der Schutz der Privatsphäre von Kindern im digitalen Raum angesichts neuer technischer Bedrohungen gewährleistet werden könne. In ihrer Vorbemerkung wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass Kinderbilder zum Schutz vor sexuellem Missbrauch nicht ins Internet gehörten, wie es auch Warnungen des Bundeskriminalamtes nahelegten. Sie führten aus, dass moderne KI-Programme herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Verpixelungen oder Emojis umgehen könnten, sodass selbst harmlose Aufnahmen für pädokriminelle Zwecke, Betrug oder Mobbing missbraucht werden könnten.

Kein einheitlicher Fokus auf digitalen Kinderschutz


Während das sogenannte „Sharenting“ – also das Teilen von Kinderfotos durch Eltern oder Influencer – bereits kritisch diskutiert werde, gingen niedersächsische Schulen und Kitas auf ihren Social-Media-Profilen noch sehr unterschiedlich vor, ohne einen einheitlichen Fokus auf digitalen Kinderschutz. Um diese Lücke zu schließen, veröffentlichte Save the Children 2025 erstmals einen Leitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen für Bildungseinrichtungen.

Keine landesweiten Vorgaben durch das Ministerium


In ihrer ersten Frage erkundigten sich die Abgeordneten nach landesweit einheitlichen Empfehlungen oder rechtlich bindenden Vorgaben für den Betrieb von Social-Media-Profilen. Das Niedersächsische Kultusministerium erklärte daraufhin, dass es keine spezifischen landesweiten Regelungen gebe. Die Verantwortung für Datenschutz und die Einhaltung des Urheberrechts liege stattdessen bei den Schulleitungen und den Trägern der Kitas.

Abwägung zwischen Sicherheit und Öffentlichkeitsarbeit


Auf die zweite Frage nach der Einschätzung der Warnungen des Bundeskriminalamtes und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, dass Kinderbilder grundsätzlich nicht ins Netz gehörten, bestätigte die Landesregierung, dass im Internet gezeigte Bilder unabhängig vom Kontext missbraucht werden könnten. Sie wies darauf hin, dass technische Schutzmaßnahmen wie Verpixelungen zunehmend durch KI-Programme ausgehebelt werden könnten, betonte jedoch zugleich das berechtigte Interesse der Einrichtungen, ihre Arbeit nach außen zu präsentieren.

Fehlende Daten zur Social-Media-Nutzung


Die Abgeordneten erkundigten sich auch nach spezifischen Kenntnissen über die Social-Media-Aktivitäten niedersächsischer Einrichtungen. Die Landesregierung gab an, dass hierzu keine flächendeckenden Daten vorlägen. Auf die Frage, wie sichergestellt werde, dass aktuelle Expertenempfehlungen in den Einrichtungen umgesetzt würden, verwies das Ministerium darauf, dass Erkenntnisse zu Risiken wie KI-gestützten Deepfakes fortlaufend in Beratungssysteme und Fortbildungen integriert würden.

Verantwortung liegt bei den Einrichtungen


Bezüglich verpflichtender Fortbildungen für das Personal stellte die Landesregierung klar, dass es keine speziellen, verpflichtenden Angebote für die Erstellung von Social-Media-Inhalten gebe, sondern dass die Auswahl geeigneter Fortbildungen in der Verantwortung der Schulleitungen und Träger liege. Abschließend fragten die Abgeordneten, ob öffentliche Einrichtungen ganz auf Fotos von Kindern unter 14 Jahren verzichten sollten. Die Regierung antwortete, dass jede Veröffentlichung kritisch geprüft werden müsse, da ein Verzicht den Schutz vor digitaler Gewalt und Bildmanipulation stärke.

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