Klinikum warnt: Beim Heizen sparen kann gefährlich werden

Der Winter ist da. Die Energiepreise steigen weiter. Doch an der Heizung sollte man nicht zu viel sparen, denn das könnte Folgen haben.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Sparen, sparen, sparen - das ist die Devise für diesen Winter. So hat uns die Politik bereits in die Pflicht genommen. Doch wie wirkt sich die Raumtemperatur eigentlich auf den Menschen aus, wenn man plötzlich die Heizung runterfährt und in einer dauerhaft kalten Wohnung auf den Frühling wartet? regionalHeute.de hat dazu die Ärzte des Städtischen Klinikums Braunschweig befragt.



Es ist eigentlich naheliegend: Wenn die Energiepreise nicht mehr bezahlt werden können oder man seine Rechnung drastisch reduzieren will, dann muss man eben auf die Heizung verzichten oder diese zumindest herunterdrosseln. Dies entspricht dann ja auch dem allgegenwärtigen Spardenken in der Krise. Hinzu kommt, dass seit der Corona-Krise der Anteil an Menschen, die im Home-Office arbeiten erheblich zugenommen hat. So angenehm die Arbeit von zu Hause auch ist, zum Teil bleiben die Arbeitnehmer auf einem Großteil der Energiekosten sitzen - ein weiterer Grund für den Griff zum Wärmeregler. Doch bei diesen Maßnahmen sollte man es nicht übertreiben, so erklärt nun das Klinikum Braunschweig.

Was ist eigentlich ein ideales Raumklima?


Eine genaue Regelung für ideales Raumklima zu finden ist in der Gesetzgebung gar nicht so einfach. Hier gibt es vor allem Empfehlungen für den Arbeitsplatz, die sich aber auch auf die eigene Wohnung anwenden ließen. Eine Verordnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befasst sich beispielsweise mit der Temperatur an Arbeitsplätzen. Dort wird die Arbeitsstätten Raumtemperatur (ASR A3.5) definiert. Diese konzentriere sich aber vor allem auf Wärmeentwicklung. So heißt es darin:

(1)Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.
(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

Dies ist allerdings noch recht vage. Zudem würde man aktuell andere Begebenheiten vorfinden, bei denen man das Augenmerk vor allem auf zu niedrige Temperaturen richten müsse. Dies geschehe beispielsweise mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - die den leicht sperrigen Titel "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung", kurz EnSikuMaV, trägt. Darin finden sich nun auch neue Angaben für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Sie gilt ab dem 1. September 2022, zunächst für sechs Monate.

Demnach empfiehlt sich eine Temperatur von 19 Grad Celsius für leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit. Diese könne bei schweren Tätigkeiten auch auf bis zu 12 Grad Celsius abgesenkt werden.

Sensible Bereiche haben andere Anforderungen


Für medizinische Einrichtungen, in Pflegeeinrichtungen, Schulen und KiTa und ähnliche Einrichtungen seien diese Werte allerdings nicht einzuhalten, so das Klinikum.

Grundsätzlich seien aus arbeitsmedizinsicher Sicht keine Gesundheitsstörungen bei diesen Temperaturen zu erwarten, angemessene Kleidung vorausgesetzt. Allerdings würde gerade das Behaglichkeitsempfinden bei vielen Personen, älteren und auch jungen sehr schlanken Frauen eher bei 21 Grad Celsius liegen. Es seien auch weitere Einschränkungen zu erwarten: "Es kann auch sein, das feinmotorische Tätigkeiten mit kühleren Finger schlechter auszuführen sind." Dies betrifft dann beispielsweise Tätigkeiten am PC.

Kühle Wohnungen können gefährlich sein


Ein großer Faktor, unabhängig vom Wohlbefinden, liegt in den physikalischen Begebenheiten zu Hause begründet. "Wenn die Temperaturen in Wohngebäuden zu stark abgesenkt werden, heißt über die vorgegebenen Werte der Verordnung hinaus und nicht ausreichend gelüftet wird, besteht das Risiko von Schimmelbildung", erklärt das Klinikum. Dies sei problematisch für die Bausubstanz und ließe sich nur mit größerem Aufwand sanieren. Schimmelpilze könnten Geruchsauswirkungen und weitere Befindlichkeitsstörungen hervorrufen. Toxische und allergische Reaktionen würden ebenfalls diskutiert werden. Weitere Informationen zu Schimmelbefall in der Wohnung gibt auch das Umweltbundesamt: Häufige Fragen bei Schimmelbefall

Das Klinikum gibt daher eine abschließende Empfehlung: "Aus arbeitsmedizinischer Sicht wird empfohlen, die vorgegebenen Mindesttemperaturen konsequent einzuhalten und vor allem regelmäßig zu lüften, wobei Stoßlüften für einen sicheren Luftaustausch sorgt und keine zusätzlichen Heizkosten verursacht. Anders ist das bei dauergekippten Fenstern, die führen dazu, dass die Wände abkühlen, es sich unbehaglich anfühlt und trotzdem der gewünschte Luftaustausch nicht stattfindet."


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