Knallen in der Innenstadt ist tabu

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Für die Wolfenbütteler Innenstadt gilt ein Feuerwerks-Verbot. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Für die Wolfenbütteler Innenstadt gilt ein Feuerwerks-Verbot. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Wolfenbüttel. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar das Abrennen von Feuerwerken verboten ist.


Mit der im Oktober 2009 geänderten ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist der Verkauf und die Verwendung von Silvesterfeuerwerk neu geregelt worden. Mit dieser bundesweit geltenden Verordnung ist das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch an Silvester und Neujahr nicht nur in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten.

Kein Feuerwerk in der Innenstadt


Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Für die Stadt Wolfenbüttel bedeutet diese gesetzliche Neuregelung ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt. Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen.

Wer knallt, muss fegen


Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, muss im Anschluss aber auch wieder sauber gemacht werden. Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll. Leider blieb in den vergangenen Jahren jede Menge Dreck nach dem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen. Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter. Allerdings möchte die Stadtverwaltung niemandem die Freude am Knallen vermiesen. Niemand muss am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen, ab dem 2. Januar jedoch sollten die Straßen und Gehwege spätestens wieder sauber sein.


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