Knapp 40.000 Euro im Namen der Hells Angels erschlichen

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Ein Mann soll sich im Namen der Hells Angels knapp 40.000 erschlichen haben. Nun steht der Prozess an. Foto: Sina Rühland
Ein Mann soll sich im Namen der Hells Angels knapp 40.000 erschlichen haben. Nun steht der Prozess an. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Am kommenden Donnerstag wird am Amtsgericht Braunschweig um 10 Uhr das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges verhandelt. Der beschuldigte erschlich sich Geld im Namen der Hells Angels.


Wie das Amtsgericht mitteilte, sind zu dem Prozess neun Zeugen geladen. Der Angeklagte soll zwischen März 2013 und Mai 2014 den Geschädigten davon überzeugt haben, dass Mitglieder der Rockergruppierung „Hells Angels“ Strafzahlungen für ein von beiden geplantes und gescheitertes Computergeschäft verlangen würden, obgleich der Angeklagte gewusst habe, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

Hilfe durch die Mutter


Der Angeklagte soll dabei den Geschädigten derart unter Druck gesetzt haben, dass dieser seine Mutter davon überzeugen konnte, einen Kredit über 19.000 Euro aufzunehmen. Tatsächlich nahm die Mutter des Geschädigten bei der Deutschen Bank einen Kredit über die geforderte Höhe auf und übergab das Geld ihrem Sohn, der es anschließend an den Angeklagten weiterleitete. Später soll der Angeklagte von dem Geschädigten weitere 4.850 Euro verlangt haben. Der Geschädigte soll wiederum dessen Mutter dazu veranlasst haben, den - bereits aufgenommenen - Kredit auf 24.400 Euro bei der Deutschen Bank aufzustocken. Auch dieses Geld soll der Angeklagte erhalten haben. Im Weiteren soll der Angeklagte sich direkt an die Mutter des Geschädigten gewandt haben und die Bedrohungslage persönlich geschildert haben, was sie dazu veranlasst haben soll, an zwölf verschiedenen Tagen in unterschiedlichen Teilbeträgen insgesamt nochmal 10.080 Euro dem Angeklagten zu übergeben. Als dieses Geld verbraucht war, soll der Angeklagte sich wieder an den Geschädigten gewandt haben und nochmals in vier verschiedenen Einzelbeträgen insgesamt 2.050 Euro erhalten haben und dann mittels der EC-Karte des Geschädigten nochmals 1.120 Euro.


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