Kompostierbare Beutel aus Plastik gehören nicht in die Biotonne


Kunststoffbeutel gehören nicht in die Biotonne. Foto: ALW/Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel
Kunststoffbeutel gehören nicht in die Biotonne. Foto: ALW/Abfallwirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. In vielen Haushalten kommt der Bio-Abfall aus der Küche in den so genannten kompostierbaren Kunststoffbeutel. Diese werden mit dem Zusatz beworben, biologisch abbaubar und daher besonders umweltfreundlich zu sein. Doch das Gegenteil ist der Fall. Darüber informiert der Landkreis Wolfenbüttel.


Im Kompostwerksei die vollständige Abbaubarkeit das Problem, denn hier sind die Behandlungszeiten häufig deutlich kürzer als die langen Kompostierungszeiten der Bio-Kunststoffe. Es werde daher immer schwieriger, einen sortenreinen Qualitätskompost herzustellen.

„Kunststoffbeutel gehören nicht in die Biotonne, auch wenn sie als kompostierbar und biologisch abbaubar beworben werden. Benutzen Sie in der Küche stattdessen ein Vorsortiergefäß und wickeln Sie feuchte Küchenabfälle einfach in Papier ein“, erklärte Ilona Binkowski, Leiterin des Abfall-wirtschaftsbetriebs im Landkreis Wolfenbüttel (ALW). Im Kompostwerk müssen diese Kunststoff-beutel aufwendig aussortiert werden (wie auch Fehlwürfe von Gummi, Glas, Metall und Verbund-stoffen). Außerdem entstehen höhere Betriebskosten durch die Sortierung der Fremdstoffe, was letztendlich auch Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren hat.

Und auch das Umweltbundesamt kommt in einer Bewertung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu dem Schluss, dass diese nur dann ökologisch vorteilhaft sind, wenn die Rohstoffe aus nach-haltiger Landwirtschaft stammen und vermehrt Reststoffe aus der landwirtschaftlichen und Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden. Am Ende des kurzen Lebenszyklus eines Kunststoffbeutels sollten diese am besten recycelt oder zur Energieerzeugung verbrannt werden. Das Umweltbundesamt sieht den Einsatz von Kunststoffen aus biologisch abbaubaren Werkstoffen gegenwärtig kritisch, da kein ökologischer Vorteil nachgewiesen werden kann.


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