Kompromiss für Gymnasiasten aus Samtgemeinde Sickte gefunden

Die Stadt Braunschweig wollte die Schüler mit einer neuen Schulbezirkssatzung ausschließen. Doch ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll es eine neue Regelung für Kinder aus der Samtgemeinde Sickte geben, die die 5. Klasse eines Gymnasiums besuchen möchten. Je nach Wohnort in der Samtgemeinde können die Schülerinnen und Schüler entweder ein Gymnasium in Braunschweig oder ein Gymnasium in Wolfenbüttel anwählen. Darauf haben sich die Stadt Braunschweig, der Landkreis Wolfenbüttel und die Stadt Wolfenbüttel geeinigt. Hierüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung.



Hintergrund ist die Änderung der Braunschweiger Schulbezirkssatzung. Im Mai 2024 hatte der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, den Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien zu verkleinern. Neben Teilen des Landkreises Gifhorn (Samtgemeinde Papenteich Nord) wurden auch Teile des Landkreises Wolfenbüttel (Samtgemeinde Sickte) aus der Schulbezirkssatzung herausgenommen. Grund dafür war, dass die Schülerzahlen an den Braunschweiger Gymnasien steigen.

Sonderfall im Landkreis Wolfenbüttel


Es zeigte sich allerdings, dass – anders als im Landkreis Gifhorn – im Landkreis Wolfenbüttel eine besondere rechtliche Konstellation vorliegt. Vor Jahrzehnten hatte die damalige Bezirksregierung die Schulträgerschaft für die Gymnasien in Wolfenbüttel vom Landkreis auf die Stadt übertragen. Das Niedersächsische Schulgesetz regelt in § 106, dass ein Landkreis keine eigenen Gymnasien führen muss, solange er sicherstellt, dass der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist.

Dies wurde im Landkreis Wolfenbüttel bislang damit gelöst, dass die Kinder aus Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen und Apelnstedt der Samtgemeinde Sickte, die aufs Gymnasium gehen wollten, dem Schulbezirk Wolfenbüttel und alle anderen Kinder aus der Samtgemeinde Sickte dem Schulbezirk Braunschweig zugeordnet waren. Mit der Änderung der Schulbezirkssatzung für die Braunschweiger Gymnasien war dies nun für letztere nicht mehr möglich.

Vereinbarung für drei Jahre


Mit dem Ziel, eine verlässliche Regelung für die Familien aus der Samtgemeinde Sickte zu ermöglichen, wurde für die Neudefinition der Schulbezirke folgender Kompromiss gefunden: Der Landkreis Wolfenbüttel schließt mit der Stadt Wolfenbüttel und der Stadt Braunschweig eine Vereinbarung für drei Jahre. Sie bestimmt, dass die Ortschaften der Samtgemeinde Sickte auf die Schulbezirke der Wolfenbütteler und Braunschweiger Gymnasien aufgeteilt werden. So sei auch künftig sichergestellt, dass alle Kinder aus dem Landkreis Zugang zur gymnasialen Beschulung haben. Zugleich sorge der Kompromiss für eine faire und angemessene Verteilung auf die Gymnasien der beiden beteiligten Städte.

Es wurde angestrebt, eine Zuordnung nach geografischer Nähe vorzunehmen. Dies sei aber aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen je Ortsteil nicht möglich gewesen. Für den Ortsteil Sickte wird im kommenden Schuljahr allerdings eine im Vergleich zu den anderen Orten der Samtgemeinde höhere Anzahl an Kindern erwartet, so dass Braunschweig die Versorgung im Besonderen im Spitzenjahr 2026/2027 nicht garantieren könne. Die Stadt Wolfenbüttel verfügt im Vergleich über mehr freie Kapazitäten an den Gymnasien.

Sickte nach Wolfenbüttel


Daher sollen die Kinder aus dem Ortsteil Sickte dem Schulbezirk der Stadt Wolfenbüttel zusätzlich zugeordnet werden, die Kinder aus den Ortsteilen Hötzum, Neuerkerode, Volzum, Erkerode, Lucklum, Evessen, Gilzum, Hachum und Veltheim (Ohe) dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien. Es geht pro Jahrgang um insgesamt etwa 40 prognostizierte Schülerinnen und Schüler. Nach drei Jahren soll das Verfahren evaluiert werden. Für die Ortsteile Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen und Apelnstedt ändert sich nichts.

Ohne eine Neuregelung der Schulbezirke wären die Braunschweiger und Wolfenbütteler Gymnasien nach § 105 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Sickte, die dann in keinem Schulbezirk läge, gleichermaßen aufnahmepflichtig. Die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel sind sich jedoch einig, dass ein Zustand der Planbarkeit für alle Beteiligten hergestellt werden sollte.

Gremien müssen absegnen


Die drei Kommunen werden nun ihren jeweiligen politischen Gremien entsprechende Änderungsvorschläge der Schulbezirkssatzungen zum Beschluss vorlegen. Sofern eine Zustimmung erfolgt, werden noch vor dem Beginn des kommenden Schuljahres entsprechende Vereinbarungen zwischen den Schulträgern geschlossen. Es ist geplant, den Familien aus der Samtgemeinde Sickte kurzfristig über die Grundschulen ihrer Kinder detaillierte Informationen zum weiteren Verfahren der Schulanmeldung zukommen zu lassen.