Karlsruhe. Nach verschiedenen Vorinstanzen hat auch das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer von Demonstranten geplanten Video-Projektion auf der russischen Botschaft in Berlin bestätigt.
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Freitag abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Der Antragsteller wollte sich damit gegen eine versammlungsrechtliche Auflage wehren, mit der ihm untersagt worden war, im Zuge einer am 24. Februar am frühen Abend geplanten Versammlung Bilder und Videos an die Fassade der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin zu projizieren, um auf durch den russischen Krieg gegen die Ukraine verursachtes Leid hinzuweisen.
Es bestehe die Gefahr, dass "Frieden und die Würde der diplomatischen Vertretung der Russischen Föderation verletzt und das diplomatische Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation dadurch beeinträchtigt" werde, so das Bundesverfassungsgericht. Bei Abwägung der Interessen sei zu beachten, dass die Projektion auch auf eine Leinwand auf der Straße vor dem Botschaftsgebäude erfolgen könne und noch einen "hinreichenden Beachtungserfolg zu erzielen vermag", hieß es zur Begründung (1 BvQ 11/24).
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