Gifhorn. Ab dem heutigen Montag steht ein Polizist aus Gifhorn erneut vor Gericht. Dem Beamten wird Bestechlichkeit vorgeworfen. In einem ersten Verfahren wurde der 31-Jährige zunächst freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legte gegen das Urteil Berufung ein, sodass der Fall nun vor dem Landgericht Hildesheim neu verhandelt wird. Das geht aus einer Mitteilung des Landgerichts hervor.
Der Polizist aus Gifhorn stand im Verdacht, bei einer Verkehrskontrolle im Februar 2024 von einem Autofahrer 1.200 Euro gefordert zu haben, um auf eine Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit zu verzichten. Der Autofahrer informierte einen anderen Polizisten, woraufhin eine fingierte Geldübergabe organisiert wurde, bei der der Beamte festgenommen wurde.
Staatsanwaltschaft legte Berufung ein
Im Dezember 2024 wurde Anklage wegen Bestechlichkeit gegen den Beamten erhoben. Im Februar 2025 sprach das Amtsgericht Gifhorn den Polizisten jedoch frei, da dem Angeklagten die Tat nach den Urteilsgründen des Amtsgerichts Gifhorn nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts zum erneuten Prozess.
Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein, sodass der Fall nun vor dem Landgericht Hildesheim neu verhandelt wird. Es sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil am 16. Mai fallen.