Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert mehr und besser qualifiziertes Personal, um gegen Online-Betrugsmaschen wie den sogenannten "Enkeltrick 2.0" besser vorgehen zu können. "Wir haben hier einen enormen Bedarf, was die Qualität, aber auch die Quantität des Personals angeht", sagte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
Man brauche in diesen Bereichen Spezialisten, "die das taktische Vorgehen in solchen Ermittlungsverfahren kennen und die Freiräume haben, weiterführende Ermittlungen zu tätigen". Unter dem "Enkeltrick 2.0" versteht man Betrügereien, die nicht wie früher über Anrufe, sondern über Kurznachrichten in Messenger-Diensten angeleiert werden; Oft enthält die erste Nachricht einen Text wie "Hallo Mama/Papa, ich hab mein Handy verloren und eine neue Nummer" - dahinter stecken dann aber Betrüger, die letztlich Zahlungen erschleichen wollen. Im Strafgesetzbuch fällt der Online-Betrug unter Paragraph 263. Nach diesem können die Folgen für eine entsprechende Betrugsmasche zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren liegen. Dieser Strafrahmen sollte durch Richter in den betreffenden Fällen ausgenutzt werden, forderte Peglow.
Einer Erhöhung des Strafrahmens steht er dagegen kritisch gegenüber: "Strafandrohungen sind im Prinzip nur begrenzt fähig, präventiv zu wirken. Das ist nicht das Allheilmittel", sagte Peglow. Er geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Auch bei der Justiz müsse aufgestockt werden, sagte Peglow: "Wir sollten auch bei der Justiz entsprechende Stellen schaffen, bei der Staatsanwaltschaft insbesondere", erklärte er.
"Hier benötigen wir Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die die Zeit haben, sich diesen Ermittlungsverfahren zu widmen." Der BDK-Vorsitzende sagte den Funke-Zeitungen, die Strafverfolgungsbehörden müssten als Ganzes betrachtet werden. "Wir können die besten Ermittlungen führen, aber wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch überlastet sind, dann wird das dazu führen, dass große Verfahren gegen Banden nicht im erforderlichen Umfang geführt werden."
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