Kritik an Mietpreisbremse: "Nur Wohnungen betroffen, die vor 2014 gebaut wurden"

Der SPD-Landtagsabgeordnete kritisiert die Regelung der Landesregierung, da sie nur für ältere Wohnungen gelte.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Am Dienstag brachte die Niedersächsische Landesregierung de Neufassung der Mietpreisbremse auf den Weg, die nun zur Stellungnahme der Kommunen freigegeben wurde (regionalHeute.de berichtete). Der Gifhorner Landtagsabgeordnete und stellvertretende Kreistagsvorsitzende der SPD im Landkreis Gifhorn, Tobias Heilmann kritisiert die Maßnahme in einem Statement.


„Bereits 2015 hatte die SPD-Kreistagsfraktion beantragt landkreisweit Möglichkeiten zur Wohnbauförderung zu schaffen. Ziel des Antrags war es, eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen und es Kommunen zu ermöglichen, günstigen oder bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Dieser wurde von der Verwaltung des Landkreises Gifhorn leider nicht ernsthaft weiterverfolgt, trotz mehrmaliger Erinnerungen. Hätten wir damals mehr Wohnraum geschaffen, wäre es vermutlich gar nicht so weit gekommen, dass der Stadt Gifhorn nun die Mietpreisbremse droht. Kurzfristige oder große Auswirkungen durch die Mietpreisbremse sehe ich aber nicht. Von der Mietpreisbremse sind Wohnungen betroffen, die vor 2014 gebaut wurden und noch keine Vollrenovierung genossen haben. Bei Wiedervermietung von Wohnraum darf die neue Miete dann höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.“


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