Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 bei 5,0 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wilhelmshaven. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag mit.


"Nach den harten Zeiten der Pandemie geht es langsam zurück in Richtung Normalität", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe sind demnach im Jahr 2022 wieder auf den Stand wie vor der Pandemie gestiegen, aus Bundesmitteln kommen weitere 175 Millionen Euro dazu. Mit dem dramatischen wirtschaftlichen Einbruch infolge der Corona-Pandemie waren auch die künstlersozialabgabepflichtigen Entgelte im Jahr 2020 um fast 20 Prozent zurückgegangen. Der Erholungsprozess fand dabei "mit deutlich größerer Dynamik statt, als es zunächst zu erwarten war", wie es aus dem Ministerium hieß.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge, die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.


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