Braunschweig. Seit dem 24. April gilt laut Infektionsschutzgesetz, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 die Corona-Notbremse gilt. Diese beinhaltet unter anderem eine FFP-2 Maskenpflicht im ÖPNV. Somit muss ab sofort auch in den Bussen und an den Haltestellen der KVG Braunschweig in den betroffenen Landkreisen eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) getragen werden. Dies teilt die KVG in einer Pressemitteilung mit.
Eine einfache medizinische Maske, die nicht den FFP2-Standard erfüllt, wie zum Beispiel eine OP-Maske, reiche dann nicht mehr aus. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn-/Feiertage zählen nicht) unter 100 sinken, könne entweder eine FFP2-Maske oder wieder eine OP-Maske getragen werden. Ausgenommen von dieser Regelung seien Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Letztere müssten im Bus ein entsprechendes Attest vorzeigen.
In den Verkehrsgebieten der KVG Braunschweig würden sich die Inzidenzwerte teilweise erheblich unterscheiden. "Wir empfehlen unseren Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Bestimmungen der Städte und Landkreise zu informieren und im Zweifel eine FFP2-Maske zu tragen", so die KVG. In den nächsten Tagen würden die Hinweisplakate zur Maskenpflicht in den Bussen und an den Haltestellen nach und nach entsprechend aktualisiert werden.
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