Region. Trotz des Fortschritts in Medizin und Forschung werden immer noch zahlreiche Tiere in Versuchen eingesetzt – sei es, um neue Medikamente zu testen, sei es in der Grundlagenforschung. Auch in der Region gibt es Tierversuchslabore. Bislang unterliegen diese sogenannten Labortiere dem Tierschutzgesetz, doch das soll sich nun ändern – mit möglicherweise gravierenden Folgen für die Tiere.
Im deutschen Tierschutzgesetz sind diese Tierversuche definiert als „Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden sein können“. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2023 1,46 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßler bei Tierversuchen eingesetzt. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor, die jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht wird. Weitere 627.000 Tiere wurden getötet, um ihre Organe oder Gewebe für Forschungszwecke einzusetzen. Hinzu kommen etwa 1,1 Millionen Tiere als sogenannte „Überschusstiere“ – diese werden für die Forschung gezüchtet, aber schließlich nicht eingesetzt und dann oftmals getötet. Zwar war in den vergangenen Jahren ein Rückgang der Zahl von Versuchstieren zu verzeichnen, doch liegt sie im EU-Vergleich immer noch hoch.
So ist die Lage bisher
Bisher sind Versuchstiere primär durch das deutsche Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung geschützt, beispielsweise mit strengen Genehmigungspflichten, behördlicher Überwachung, Schmerzbegrenzung und dem strikten Vorrang von tierversuchsfreien Alternativen. Zudem muss jeder Versuch zuvor bei der zuständigen Landesbehörde beantragt und bewilligt werden. Nach Plänen der Bundesregierung soll es aber in naher Zukunft ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche geben, Labortiere würden also vom Tierschutzgesetz abgekoppelt werden.
Das könnte sich ändern
Gemäß den Plänen der Regierung soll das Genehmigungsverfahren für Tierversuche zentralisiert und damit vereinfacht werden. Das Vorhaben wird im Koalitionsvertrag im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter dem Punkt „Innovationsfreiheitsgesetz“ aufgeführt. Besonders für die sogenannten "Überschusstiere" könnte eine Loslösung aus dem Tierschutzgesetz gravierende Folgen haben – im Raum steht, dass der Straftatbestand des Paragrafen 17 Abs.1 Tierschutzgesetz für sie künftig nicht mehr gelten könnte, wodurch sie ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden könnten.
Scharfe Kritik von Tierschutzverbänden
Kritik an den möglichen Änderungen kommt von den Tierschutzverbänden. regionalHeute.de hat den Verein Ärzte gegen Tierversuche um eine Stellungnahme gebeten. Wie Gaby Neumann, Pressesprecherin des Vereins, schildert, drohe die geplante Ausgliederung von Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz, den rechtlichen Schutzstatus der Tiere massiv zu schwächen. Wenn beispielsweise der Straftatbestand für die Tötung sogenannter „Überschusstiere“ entfalle, könnten jährlich über eine Million Tiere ohne den bislang vorgeschriebenen ‚vernünftigen Grund‘ getötet werden. Da das in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerte Staatsziel Tierschutz ein klares Verschlechterungsverbot beinhalte, würden juristische Experten eine solche Gesetzesänderung als verfassungswidrig einstufen.
Der Verein Ärzte gegen Tierversuche fordere die Politik auf, diesen bedenklichen Sonderweg zu stoppen und den bestehenden Schutzstatus zu erhalten. Es bedürfe stattdessen eines echten Paradigmenwechsels hin zu einer verbindlichen Ausstiegsstrategie sowie der konsequenten Förderung moderner, tierversuchsfreier Technologien.

