Niedersachsen. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die Impfteams der kommunalen Gesundheitsämter mit einem Erlass am Donnerstag erneut auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren hingewiesen. Eine dritte Impfung diene dem Schutz der Jugendlichen und sollte auch für diese Altersgruppe mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung möglich sein, wenn die Jugendlichen und ihre Eltern das wünschen, so das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Eine Empfehlung der STIKO gibt es für diese Altersgruppe allerdings noch nicht.
Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht absolut kein Anlass, Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischungsimpfung zu verwehren. Angesichts der rapiden Ausbreitung der Omikron-Variante bin ich im Gegenteil davon überzeugt, dass wir so vielen Niedersächsinnen und Niedersachsen wie möglich eine Auffrischungsimpfung anbieten sollten. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass wir drei Impfungen brauchen, um möglichst gut vor Omikron geschützt zu sein. Dies gilt für die Erwachsenen ebenso wie für die Jugendlichen."
Ärzte haben freie Entscheidung
Stand heute haben laut des Impfquotenmonitorings des RKI bereits 44,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das entspricht einem Anteil von mehr als 61 Prozent der Personen mit einer Grundimmunisierung durch eine abgeschlossene Impfserie. Niedersachsen liegt mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen auf Platz 2 im Vergleich der Bundesländer.
8,8 Prozent sind geboostert
In der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen haben bereits 8,8 Prozent eine Auffrischungsimpfung erhalten, dies bedeutet Platz 3 im Ländervergleich. Viele Landkreise und kreisfreie Städte bieten Impftermine über das Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de an. Weitere Informationen zur COVID-Schutzimpfung und den Impfangeboten der Kommunen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de .