Land erwartet 70.000 weitere Geflüchtete im nächsten halben Jahr

Die Verteilkontingente wurden neu festgelegt. Jede Kommune hat nun wieder eine offene Aufnahmeverpflichtung.

Die Landesaufnahmebehörde in Braunschweig. Archivbild
Die Landesaufnahmebehörde in Braunschweig. Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Niedersachsen. Aufgrund der beständigen Zugänge an Schutzsuchenden in Niedersachsen in den vergangenen Wochen und Monaten – insbesondere aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine – haben die niedersächsischen Kommunen sehr viele Personen aufgenommen und untergebracht. Um die Planungsmöglichkeiten der Kommunen zu verbessern, werden durch das Land regelmäßig Verteilkontingente festgelegt. Wie das Niedersächsische Innenministerium in einer Pressemitteilung berichtet, gibt es jetzt neue Planungen.



Zuletzt wurde im April 2022 das Gesamtverteilkontingent zur Aufnahme von Schutzsuchenden um 100.000 Personen hochgesetzt. Inzwischen hätten die Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtungen aus diesem Gesamtverteilkontingent erfüllt oder nahezu erfüllt. Darum sei jetzt eine Anpassung des Gesamtverteilkontingentes vorgenommen worden: Für das kommende halbe Jahr wurde dieses auf weitere 70.000 Personen festgesetzt.

Neue Aufnahmeverpflichtungen


Über diese Neufestsetzung auf 70.000 Personen wurden die Kommunen am gestrigen Dienstag per Erlass informiert. Der Festsetzung liegt die Prognose zugrunde, dass in den kommenden sechs Monaten die genannte Zahl an Geflüchteten in Niedersachsen erwartet wird. Jede Kommune habe nun wieder eine offene Aufnahmeverpflichtung. Die neue Festsetzung diene insbesondere der besseren Planung von Unterbringungskapazitäten.

Erstmal in die LAB


Das Land Niedersachsen habe zugesagt, die Kommunen dadurch zu entlasten, dass es die Kapazitäten zur Erstaufnahme sukzessive weiter erhöht und die dort ankommenden Kriegsvertriebenen auch weiterhin nicht direkt in die Kommunen weiterleitet. Das Ziel sei, dass die Menschen zunächst mindestens eine Woche in der Landesaufnahmebehörde verbringen, bevor sie in den Kommunen untergebracht werden.


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