Goslar/Braunschweig. Das neue System der Kirchensteuerverteilung in der Landeskirche Braunschweig hat sich nach Auffassung der Kirchenregierung bewährt. Wie Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer am 4. Juni vor der Landessynode in Goslar deutlich machte, seien die Kirchengemeinden „sowohl absolut als auch relativ deutlich besser gestellt“ worden.
Zwischen 2012 und 2015 seien die Zahlungen an die Kirchengemeinden um rund 53 Prozent gestiegen, zwischen 2012 und 2016 um etwa 26,5 Prozent. 304 von 382 Kirchengemeinden hätten sich besser, 78 schlechter gestellt, so der Finanzreferent. Änderungsbedarf sieht die Kirchenregierung bei der Härtefallregelung für Kirchengemeinden, die in Finanzschwierigkeiten geraten. Hier soll es eine weitergehende Öffnung geben, wie Mayer sagte. Außerdem sollen in Zukunft nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Propsteien in den Genuss von Kirchensteuermehreinnahmen kommen. Eine entsprechende Gesetzesänderung kündigte er für den November 2017 an. Mitglieder der Landessynode übten indessen Kritik an der neuen Kirchensteuerverteilung. Pfarrer Daniel Maibom-Glebe (Helmstedt) vertrat die Auffassung, dass Gemeinden mit kleinen Mitgliederzahlen benachteiligt seien. Propst Thomas Gunkel (Goslar) monierte, dass die Auswirkungen auf die inhaltliche Arbeit der Gemeinden nicht ausreichend bedacht würden. Und Pfarrer Michael Wagner (Salzgitter-Lebenstedt) sah die Solidarität zwischen den Kirchengemeinden nicht ausreichend gewahrt. Sebastian Ebel (Braunschweig), Vorsitzender des Finanzausschusses, zeigte sich überzeugt, dass die Kirchensteuerverteilung im Verhältnis zur Zahl der Gemeindemitglieder sinnvoll sei. Schließlich seien es die Mitglieder, die durch ihre Beiträge die Kirche finanzieren. Er warnte davor, sich an Bedarfen zu orientieren. Auch die Kirche dürfe nicht mehr Geld ausgeben als sie einnehme. Sonst drohe ihr die Insolvenz. Oberlandeskirchenrat Mayer wies darauf hin, dass die Kirchensteuerverteilung lediglich ein System der Grundverteilung von Finanzmitteln sei. Schwerpunkte der Arbeit müssten im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen vorgenommen werden. Außerdem erhielten auch die kleinen Gemeinden einen Sockelbetrag für ihre Kirchengebäude. Darüber hinaus würden viele Baumaßnahmen durch Mittel der Landeskirche getragen
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