Braunschweig. Am heutigen Freitag wurde vor dem Landgericht das Verfahren zwischen Volkswagen und der Deutschen See GmbH eröffnet. Im Rahmen des Diesel-Skandals wirft Deutsche See dem Konzern „Arglistige Täuschung” vor. Der Fisch-Großhändler hatte seine Fahrzeugflotte größtenteils auf VW umgestellt. Ziel war ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept.
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Der Termin zur Verkündung wurde für den 27. Oktober vereinbart. Die beiden Parteien haben dann auch noch einmal die Gelegenheit Stellung zu den heute geführten Verhandlungen zu nehmen. Der zuständige Richter hat VW und Deutsche See auf jeden Fall nahe gelegt weitere Einigungsgespräche zu führen. Dieses würde auf einen Vergleich hinauslaufen. Vorläufig hat der Richter dargestellt, dass er der Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg einräumen wird. Er kann keine relevante Täuschung aus dem bisher dargelegten Sachverhalt entnehmen. Es bleibt abzuwarten.
Zum Hintergrund
Die Deutsche See GmbH hat als erster Großkunde Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Das Unternehmen sei über die nicht eingehaltenen Vereinbarungen von Seiten der Volkswagen AG tief enttäuscht. Das Unternehmen, das als Einzelkläger auftritt, hatte zuvor vergeblich versucht, sich mit Volkswagen auf einen gemeinsamen Weg zu verständigen.
Deutsche See sei die Partnerschaft mit dem Volkswagen Konzern nur eingegangen, weil er das umweltfreundlichste und nachhaltigste Mobilitätskonzept versprochen hatte. Des Weiteren wurde vereinbart, dass beide Unternehmen gemeinsam an umweltfreundlicher und zukunftsweisender Mobilität arbeiten wollten. Nur aus diesem Grund hat Deutsche See ihre gesamte Flotte auf den Volkswagenkonzern umgestellt. Laut dem Unternehmen seien beide Vereinbarungen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Diesel-Skandal nicht eingehalten worden.
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