Landkreis Helmstedt verschärft die Maskenpflicht

Damit geht der Landkreis über die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Mit der am Montag in Kraft getretenen Allgemeinverfügung verschärft der Landkreis Helmstedt die Maskenpflicht. Betroffen davon sind Marktplätze und Fußgängerzonen in Helmstedt, Parkplätze des Einzelhandels, die weiterführenden Schulen und Berufsschulen während des Unterrichts und Passanten von Bushaltestellen und Bahnhöfen. Diese Verschärfungen treten sofort in Kraft und gelten zunächst bis zum 30. November, wie der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung berichtet.



Damit gehe der Landkreis über die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hinaus. Die Regelungen der Verordnung seien vom Land rechtlich an die offiziellen Inzidenzwerte des Landesgesundheitsamtes geknüpft worden. Da es bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Folge von unterschiedlichen Übermittlungs- und Aktualisierungszeitpunkten zum Teil erhebliche Abweichungen der eigenen tagesaktuellen Inzidenzwerte mit denen des Landesgesundheitsamtes gegeben habe, hatte das Land die Kreisebene darum gebeten, nur die offiziellen Zahlen des Landes zu veröffentlichen, um unnötige Verwirrung in der Bevölkerung zu vermeiden. Diesem Wunsch wäre der Landkreis Helmstedt zunächst auch nachgekommen, verbunden mit der Erwartung an das Land, die Differenzen weitmöglichst zu beseitigen. Dies sei jedoch zuletzt nicht gelungen. Daher habe sich der Landkreis Helmstedt entschieden, ab sofort die eigenen Inzidenzwerte zur Basis weiterer Regelungen zu machen. Die Landesverordnung sehe die Möglichkeit für eigene Verschärfungen der einzelnen Landkreise ausdrücklich vor.


In diesen Bereichen gilt die Maskenpflicht



Da die Inzidenzschwelle von 50 im Landkreis Helmstedt bereits am 6. November überschritten worden sei, gelte die verschärfte Maskenpflicht nun
• in der Fußgängerzone der Stadt Helmstedt im Bereich Markt, Neumärker Straße und Gröpernplatz sowie auf dem Papenberg, ohne Papenbergplatz,
• in den weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I und II (ab Klasse 5) und in den Berufsbildenden Schulen in den Unterrichts- und Arbeitsräumen, während des Unterrichts,
• für Passanten, die nicht Nutzer der Verkehrsmittel sind, wenn sie Haltestellen und
Bahnhöfe lediglich passieren,
• Außerdem ist Schulsport in der Halle soweit möglich zu vermeiden bzw. auszusetzen,
ausgenommen prüfungsrelevante Abiturkurse.

Regelungen gelten auch bei Unterschreitung des Inzidenzwertes weiter



Laut Allgemeinverfügung würden diese Regelungen zunächst mit Ablauf des 30. November wieder außer Kraft treten. Dabei führe das vorübergehende Unterschreiben des Inzidenzwertes nicht zum Außer-Kraft-Treten dieser Regelungen. Sollten die Infektionszahlen im Landkreis Helmstedt kurzfristig deutlich dauerhaft sinken, könnte die Allgemeinverfügung aber bereits vor Ablauf aufgehoben werden.

Konsequenterweise werde der Landkreis Helmstedt nun auf seiner Homepage www.helmstedt.de und auf Facebook während der Laufzeit der Allgemeinverfügung wieder die eigenen tagesaktuellen Inzidenzwerte veröffentlichen. Der Inzidenzwert gebe die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage wieder.


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